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Erweiterung Schellingschule
Stadt Leonberg · Leonberg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErweiterung Schellingschule - Tragwerksplanung🏆 HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB · Ludwigsburg
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB · Ludwigsburg Kleines Unternehmen
Beschreibung
Aufgrund steigender Schülerzahlen sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden in der Schellingschule zusätzliche Raumressourcen benötigt. Die Schellingschule besteht aus 2 Gebäudeteilen dem 4-geschossigen Hauptbau (Bauteil B) und einem 2-geschossigen Nebengebäude (Bauteil A). Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Neubau beim "Eisplatz" für die zusätzlich notwendigen Räume und Sanierung und Umstrukturierung des 4-geschossigen Hauptbaus (Bauteil B). Die Planung soll direkt nach Beauftragung beginnen, voraussichtlich im 4. Quartal 2025. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Anfang des Jahres 2028 geplant. Die Maßnahmen finden im laufenden Betrieb statt. Der derzeitige Kostenrahmen der Gesamtkosten beträgt 11,6 Mio. € brutto. Die Fläche für den Neubau beträgt ca. 1.300 m² (BGF). Die Fläche vom Bauteil B liegt bei ca. 3.130m² (BGF).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 75 %
Projektteam (Erfahrung und Qualifikation): 20%, - Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit: 30%, Projekteinschätzung: 25 %
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Preis 25 %
Honorar: 25 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbBZuschlagswert 69.353 €1 Veröffentlichung
- 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.177 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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