AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 16:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/09af2cd8-3e16-40e1-b4bc-a779d9cc3bf8/

Neubau Kita in der Bitz – Technische Ausrüstung

Notice-ID: 09af2cd8-3e16-40e1-b4bc-a779d9cc3bf8 · Procedure-ID: b1e621ca-4b13-4cc8-800c-5810d8a04f43

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Grünstadt, Grünstadt
Veröffentlicht
26.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m /38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV- Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland- Pfalz müssen beachtet werden Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau , Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).