AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Informationseinholung im Rahmen einer MARKTERKUNDUNG für die Beschaffung eines Systems für „Satellite und Space Debris Laser Ranging“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Bonn
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 38630000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung gemäß § 28 Vergabeverordnung (VgV) dient. Beschreibung der Aufgabe: Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (RFA im DLR e.V.), hier Bereich Weltraumlage, plant die Beschaffung einer schlüsselfertigen Bodenstation für Satellite Laser Ranging (SLR) und Space Debris Laser Ranging (SDLR), einschließlich Kontrollsysteme und Steuerungssoftware. Ziel dieses Vorhabens ist es, ein teil-ortsfestes System, das sowohl für SLR als auch SDLR genutzt werden kann, zu integrieren und in Betrieb nehmen zu lassen. Dieses System soll an das Weltraumlagezentrum (WRLageZ) angebunden werden und hochpräzise Entfernungsmessungen für kooperative Objekte, mit geodätischer Messgenauigkeit, in Low Earth Orbit (LEO), Medium Earth Orbit (MEO) (bspw. Galileo) und Geostationary Earth Orbit (GEO), sowie für unkooperative Objekte im LEO ermöglichen. Das System muss für einen voll-automatisierten 24/7-Messbetrieb ausgelegt sein und Beobachtungen sowohl in der Nacht, als auch am Tag durchführen können. Dabei müssen Messdaten voll-automatisiert verarbeitet und dem WRLageZ in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Beauftragte Beobachtungen müssen eigenständig, unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen und der Lasersicherheit, insbesondere für den Flugverkehr, durchgeführt werden können. Zusätzlich zum Laser Ranging soll das System in der Lage sein passiv-optisch Lichtkurven der verfolgten Objekte zu erstellen. Die gewonnenen Bahndaten sollen in den im WRLageZ erstellten deutschen Bahndatenkatalog eingepflegt, sowie für die deutsche Forschung und EUSST (EU Space Surveillance and Tracking) zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten bilden zudem die Grundlage für die Weiterentwicklung nationaler Fähigkeiten zur operationellen Weltraumüberwachung im Bereich SLR und SDLR. Laser-Ranging-Systeme sind dabei komplementär zu Teleskopen und Radarsystemen und können für hochpräzise Bestimmung von Orbitalbahnen einzelner Objekte im Falle von Annäherungen oder routinemäßig zur Katalogverbesserung und -erhaltung genutzt werden. Da Klein- und Kleinstsatelliten zunehmend mit Laser-Retroreflektoren ausgestattet werden, ermöglicht die regelmäßige Vermessung mit SLR zudem einen wertvollen Beitrag zum Space Traffic Management und der nachhaltigen Nutzung der Raumfahrt, indem Annäherungen genauer vorhergesagt und damit die Anzahl an Ausweichmanövern, auch durch größeren Nutzlasten, minimiert werden können. Im Einzelnen sind folgende Aktivitäten vorgesehen: a. Integration eines voll-automatisierten SLR- und SDLR-Systems, b. Installation und Validierung des Systems am Bestimmungsort, c. Mitarbeiterschulung für den Betrieb des Systems. Für die Durchführung der Aufgabe ist ein Zeitraum von maximal 30 Monaten voraussichtlich ab Juli 2024 vorgesehen. Sofern Sie die oben beschriebene Leistung anbieten können, bitten wir um Zusendung aussagekräftiger Unterlagen und Referenzen bis spätestens 06.05.2024, 23:59:59 Uhr an die folgende Kontakt- und Auskunftsstelle: Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR e. V.) z. Hd. Herr Jan-Hendrik Paul, Abteilung AR-ZF Königswinterer Str. 522 – 524 53227 Bonn E-Mail: foerderadministration-raumfahrtagentur@dlr.de Internetadresse: https://www.dlr.de
Vertragslaufzeit
- Periode
- 30 Monate
- Beginn
- 01.07.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.