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FEB-BV S-27 Baukonstruktive Einbauten - Sportgeräte
FSV Erlangen-Bruck e.V. · Erlangen · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Errichtung eines Sport-für-alle-Zentrums mit Sporthalle, Sportheim, Kunstrasenplatz und Tennisplätzen.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Bauleistungen.
- Erwartet werden Nachweise über vergleichbare Bauprojekte und die Erfüllung von Eignungskriterien.
- Die Sanierung und der Neubau umfassen verschiedene Baukonstruktionen und Sportgeräteinstallationen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Sanierung einer Sportstätte mit Ersatzneubau eines Sportheims als "Sport-für-alle-Zentrum" und Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes und 3 TennisplätzenFür den FSV Erlangen-Bruck entsteht eine neue Einfeldsporthalle mit angegliederterKegelbahn, Gymnastikräumen, Umkleiden für den Hallen- und Außensport, sowie GeschäftsundSchulungsräume. Im Außenbereich entstehen südlich der Halle drei neue Tennisplätzeund der bereits bestehende B-Platz im Westen wird erneuert.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis ist einziges Zuschlagskriterium 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 15.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.090 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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