AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E68365419) · Abgerufen am 20.08.2026 23:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/09c2ab01-a73e-4dfe-99fc-45d64985254b/

-Erneuerung der Enthärtungsanlage (erdverlegte Rohrleitungen)-, Erdverlegter Rohrleitungsbau

Notice-ID: 09c2ab01-a73e-4dfe-99fc-45d64985254b · Procedure-ID: b21cc824-5bcc-487b-afa3-3774a6b40ab6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Reinheim, Reinheim
Veröffentlicht
18.07.2026
Frist (Submission)
19.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111290 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
869.797 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erneuerung der Trink- und Rohwasserleitungen des Wasserwerks Reinheim. Die Arbeiten für den Tief- und Rohrleitungsbau beinhalten den Bau von ca. 140m Trinkwasserleitung, ca. 1.080m Rohwasserleitung und ca. 41m Abwasserleitung aus PE 100 sowie die Kabel- und Schutzrohrverlegung vom Bestandsgebäude zu den Brunnen 1-6. Die Roh- und Trinkwasserleitungen haben Nennweiten zwischen DN90 und DN250. Die Rohgrabenbreite beträgt bis ca. 1,40m und die Tiefe bis 1,75m unter Oberkante Gelände (OKG)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
08.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).