Die zu erbringenden Leistungen werden folgend detailliert dargestellt, aufgeschlüsselt in die Grundleistungen und besonderen Leistungen nach § 23 und Anlagen 4 und 9 der HOAI: Leistungsphase 1: Klären d. Aufgabenstellung u. Ermitteln d. Leistungsumfangs (Anlage 4 HOAI) a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge Besondere Leistungen zu Leistungsphase 1 (Anlage 9 HOAI) Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung b) Digitalisieren von Unterlagen c) Anpassen von Dateiformaten d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen Hinweis: Die vorliegenden Landschaftspläne liegen eingescannt in diversen Formaten vor. Vorhandene Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind georeferenziert über das Geoportal nutzbar. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen (Anlage 4 HOAI) a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung (Anlage 4 HOAI) a) Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der ö