AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0fc2b75e0-364b5c687e96e1da) · Abgerufen am 08.10.2026 17:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/09edbdab-68ba-4a06-8d2b-b5037f5cfe27/

Beschaffung eines Gerätewagens Sanität (GW-San) für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße

Notice-ID: 09edbdab-68ba-4a06-8d2b-b5037f5cfe27 · Procedure-ID: dff4d273-3cc7-4e3b-b368-131514936416

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neustadt an der Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
02.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines Gerätewagens Sanität (GW-San) für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell

Erfüllungsort
67433

Los 2 — Aufbau

Erfüllungsort
67433

Los 3 — Beladung

Erfüllungsort
Neustadt an der Weinstraße

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).