AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e0ebf6dbd-4ae2c47e22e65a16) · Abgerufen am 27.09.2026 23:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/09fc8779-cf38-4432-9fdd-72a99b80154e/

Wäschereinigung

Notice-ID: 09fc8779-cf38-4432-9fdd-72a99b80154e · Procedure-ID: 31b33298-3728-463a-888f-c94c888671bb

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Hessen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
07.03.2024
Frist (Submission)
25.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit der Vergabemaßnahme "Wäschereinigung" schreibt die Deutsche Rentenversicherung Hessen die Reinigung der Wäsche für 3 Lose aus.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Wäschereinigung Klinik Sonnenblick

Erfüllungsort
Marburg

Los 2 — Wäschereinigung Klinik am Park

Erfüllungsort
Bad Schwalbach

Los 3 — Wäschereinigung Eleonoren Klinik

Erfüllungsort
Lindenfels/Winterkasten

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).