AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
PP Eiche Haus 42 - Fachplanung Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zossen
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Auf der landeseigenen Liegenschaft Kaiser-Friedrich-Straße 143 in 14469 Potsdam, welches sich im wirtschaftlichen Eigentum des Land Brandenburg, vertreten durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, befindet, ist der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes geplant. Dieser Neubau, das zukünftige Haus 42 (a+b), ist zur Unterbringung der benötigten zusätzlichen Verwaltungsflächen des Polizeipräsidium Eiche geplant. In ihm sollen diverse Dienstbereiche, welche sich bereits auf der Liegenschaft befinden, untergebracht werden. Für die Liegenschaft liegt kein gültiger Bebauungsplan vor, allerdings befindet sich die Liegenschaft in der sog. engeren Pufferzone eines UNESCO-Welterbstätte, durch die räumliche Nähe zum Schlossgarten Lindstedt und dem Klausberg als Teil des Schlossparks Sanssouci. Das vorgesehene Baufeld wird bisher als Parkplatzfläche genutzt und befindet sich auf einer neu zu erschließenden Fläche, auf der Liegenschaft. Die aus einer Zielplanung aus dem Jahr 2019 hervorgegangenen Erkenntnisse, zu Kubatur und Lage des Baukörpers, sollen nun umgesetzt werden. Der Neubau soll eine Gesamtlänge von 75 - 90m, eine Breite von ca. 12 - 15m und maximal drei Geschosse, um sich in die umgebende Bebauung einzugliedern, aufweisen. Das Gebäude ist in Nord- Südrichtung ausgerichtet und soll über einen zentralen Eingang gegenüber des Hauses 12 erschlossen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.12.2029
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.