Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen
erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen; Kostenfeststellung KGR 400+600 (DIN 276, 2018) netto: ≥0,7 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,7 Mio. EUR und ≥0,55 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,55 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 4).
Wertungsparameter 2:
Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen; Kostenfeststellung KGR 400+600 (DIN 276, 2018) netto: ≥0,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,5 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 4).
Mindestanforderungen:
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- Referenznachweis von mindestens 2 Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung (Schule oder vergleichbare Bildungseinrichtung).
- Referenzzeitraum: Referenzen werden nur gewertet, wenn die Leistungsphase 8 im vorgegebenen Zeitraum 2018 bis zur Abgabefrist Teilnahmeantrag abgeschlossen wurde.
- Mind. die Leistungsphasen 2-8 (Planung Technische Ausrüstung) sind beauftragt nachzuweisen. Bei einer ARGE müssen die jeweiligen Referenzen mindestens die Leistungsphasen nachweisen, welche im Auftragsfall durch den jeweiligen ARGE-Partner erbracht werden.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss die ARGE in dieser Konstellation ein durchgehendes Leistungsbild gem. der Mindestanforderungen (LPH 2-8) nachweisen. Dabei darf jeder ARGE-Partner bis zu drei voneinander unabhängige Referenzprojekte einreichen. Aus den Referenzen sollen mindestens die im Auftragsfall durch den jeweiligen ARGE-Partner zu erbringenden Leistungsphasen hervorgehen. Je ARGE-Partner wird eine Referenz gewertet. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen die höchstmögliche Punktzahl erreichen.