AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erschließung BG Dietenbach: Verteilnetz
Stammdaten
- Auftraggeber
- badenova AG & Co. KG, Freiburg
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45112100 — Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 67.524.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Erschließung BG Dietenbach: Verteilnetz. Tief- und Rohrleitungsbau für Fernwärme- und Trinkwasserleitungen sowie Erdarbeiten (Arbeiten für Dritte) In Freiburg Dietenbach entsteht ein neuer Stadtteil für ca. 16.000 Menschen. Damit ist es aktuell eines der größten Neubaugebiete in Deutschland. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen müssen Rohrleitungsarbeiten für Fernwärme und Trinkwasser ausgeführt werden. Der Trassenabschnitt Verteilnetz schließt an den dann bereits gebauten Trassenabschnitt Mittelachse an. Das Verteilnetz beinhaltet alle Wohnstraßen des ersten Bauabschnitts zwischen der Dietenbachaue im Nordosten, der Straße zum Tiergehege im Nordwesten, des Käserbachparks im Südwesten und der Mittelachse im Südosten. Ebenso gehört der Anschluss an den Mundenhof dazu. Der Stichboulevard Nord in dem auch die Stadtbahn zukünftig fahren wird vom Marktplatz bis zur Straße zum Tiergehege gehört nicht dazu. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Leitungsüberdeckung soll im Rahmen dieser Baumaßnahme eine Schüttung aus frostsicherem Liefermaterial (Frostschutzschicht nach ZTV-E StB und TL SoB-StB) hergestellt werden. Die Baumquartiere sollen dabei mit einem geeigneten Baumsubstrat verfüllt werden. Es ist zu beachten, dass im Baufeld mehrere Kolonnen parallel, bzw. versetzt hintereinander arbeiten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch Fremdfirmen in den Baufeldern unterwegs sein können.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungsbehörde Karlsruhe - Vergabekammer, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.