AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Nachnutzung ehemaliger Kindergarten Walpertskirchen als Bürger- und Vereinshaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Walpertskirchen, Wörth
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Walpertskirchen plant, die ehemalige Kindertagesstätte Walpertskirchen in ein Bürger- und Vereinshaus für diverse soziale Nutzungen umzubauen. In Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis aus ortsansässigen Vereinen und Organisationen wurden die benötigten Nutzungen erarbeitet, die in den Varianten der Machbarkeitsstudie mündeten. Das Gebäude wurde ursprünglich 1900 als Schulhaus errichtet und genutzt. Später diente es als Gewerbe- und Wohnraum. Von 1972 bis 2022 wurde es als Kindertagesstätte genutzt, seither steht es leer. Konkrete Anforderungen an das umgebaute Gebäude sind die Stärkung des Innenbereichs durch soziale Dienstleistungen, ein Sozialbüro, Gruppenräume für Vereinsnutzungen sowie ein möglichst großer Veranstaltungsraum mit rund 185 Sitzplätzen, der sich über das gesamte Obergeschoss erstreckt. Mit mobilen Trennwänden soll ein Teil des Raumes als Schießstand mit 10 Ständen genutzt werden können. Die Belebung der Ortsmitte ist die zentrale Aufgabe. Ein „Dorfcafé” mit einem dazugehörigen Außenbereich soll als Anlaufstelle für alle Generationen dienen und die Verbindung zum Dorfplatz und zum städtebaulichen Umfeld schaffen. Detaillierte Informationen dazu können einer Machbarkeitsstudie entnommen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.12.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.