AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Mittagsverpflegung an Ludwigshafener Schulen: GS Luitpoldschule, GS Goetheschule Nord (Entdeckertag), GS Goethe-Mozart-Schule, GRSplus Albert-Einstein-Schule
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ludwigshafen, Bereich Schulen, Ludwigshafen
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Frist (Submission)
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Mittagsverpflegung an Ludwigshafener Schulen: GS Luitpoldschule, GS Goetheschule Nord (Entdeckertag), GS Goethe-Mozart-Schule, GRSplus Albert-Einstein-Schule
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — GS Luitpoldschule
- Erfüllungsort
- Ludwigshafen
Los 2 — GS Goetheschule Nord (Entdeckertag)
- Erfüllungsort
- Ludwigshafen
Los 3 — GS Goethe-Mozart-Schule
- Erfüllungsort
- Ludwigshafen
Los 4 — GRSplus Albert-Einstein-Schule
- Erfüllungsort
- Ludwigshafen am Rhein
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland Pfalz beim Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).