Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume

Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume
    🏆 bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB · Birkenwerder
Auftragnehmer
  • bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB · Birkenwerder
Zuschlagswert 327.583 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 14.01.2025

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Generalplanung für die Erweiterung der Cafeteria und weitere 6 Stück Klassenräume des Strittmatter-Gymnasiums in 16775 Gransee. BGF: - vorhandene Schule 4.777,19 m² gemäß Raumbuch - zu planende Erweiterung ca. 600 m² Grundstücksgröße gem. Flurstück 18.653 m² für vorh. Schule und mögliche Erweiterungsflächen (lt. Lageplan).

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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Sonstige soziale Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume
  • Leistung/Qualität 60 %
    Qualität

    Zur Beurteilung der Qualität des Angebots fordert der Auftraggeber mit dem Angebot vom Bieter eine schriftliche Darstellung in Konzeptform (Unterlage), die inhaltlich die in den Unterkriterien zu A und B (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung) angesprochenen Angaben enthalten soll. Die Unterlage soll aus maximal 15 Seiten der Größe DIN A4 bestehen. Alle Seiten, die über die Anzahl von 15 hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Im Unterkriterium C erfolgt die Bewertung der Qualität der Unterlage in formeller Hinsicht. Bei der Wertung der Qualität übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlage vor. Die eingereichte Unterlage wird durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jede Unterlage unabhängig voneinander. Sie vergeben für jede Unterlage ihre Punkte pro Wertungskriterium. Für die Punktevergabe der Prüfer gelten die zu jedem Kriterium beschriebenen Maßstäbe (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung). Für jedes Wertungskriterium (A-C) wird aus den jeweiligen Punkten der Prüfer das arithmetische Mittel errechnet und auf 2 Nachkommastellen gerundet (Punktemittelwert). Der Punktemittelwert je Kriterium wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 600 Punkte erreicht werden. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.

  • Preis 40 %

    Bei der Wertung des Preises wird das Wertungshonorar berücksichtigt. Das Wertungshonorar ist das vom Bieter gemäß Preisblatt angebotene Gesamtbruttohonorar einschließlich Umsatzsteuer. Die Ermittlung der Bewertungspunkte erfolgt nach dem folgenden Schlüssel: - 400 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (im Sinne des o.g. Gesamtbruttohonorars). - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungshonorar erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Wertungshonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die errechneten Wertungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB 327.583 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 59 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB
    Zuschlagswert 327.583 €

    1 Veröffentlichung

    • 16.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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327.583 €
Zuschlagswert

Vergabenummer GYGR.36.731.01.OV029.24
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Oberhavel
Standort Oranienburg, Brandenburg
Veröffentlicht 15.01.2025
CPV-Codes (3) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0)
Erfüllungsort Gransee
Laufzeit 01.02.2025 – 31.08.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB · Birkenwerder

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB
Vertrag 14.01.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 264.746 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.092 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: