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Strittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStrittmatter-Gymnasium Gransee: Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Cafeteria und weiterer Klassenräume🏆 bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB · Birkenwerder
- bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbB · Birkenwerder
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Generalplanung für die Erweiterung der Cafeteria und weitere 6 Stück Klassenräume des Strittmatter-Gymnasiums in 16775 Gransee. BGF: - vorhandene Schule 4.777,19 m² gemäß Raumbuch - zu planende Erweiterung ca. 600 m² Grundstücksgröße gem. Flurstück 18.653 m² für vorh. Schule und mögliche Erweiterungsflächen (lt. Lageplan).
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung/Qualität 60 %Qualität
Zur Beurteilung der Qualität des Angebots fordert der Auftraggeber mit dem Angebot vom Bieter eine schriftliche Darstellung in Konzeptform (Unterlage), die inhaltlich die in den Unterkriterien zu A und B (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung) angesprochenen Angaben enthalten soll. Die Unterlage soll aus maximal 15 Seiten der Größe DIN A4 bestehen. Alle Seiten, die über die Anzahl von 15 hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Im Unterkriterium C erfolgt die Bewertung der Qualität der Unterlage in formeller Hinsicht. Bei der Wertung der Qualität übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlage vor. Die eingereichte Unterlage wird durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jede Unterlage unabhängig voneinander. Sie vergeben für jede Unterlage ihre Punkte pro Wertungskriterium. Für die Punktevergabe der Prüfer gelten die zu jedem Kriterium beschriebenen Maßstäbe (siehe Formular Zuschlagskriterien und Gewichtung). Für jedes Wertungskriterium (A-C) wird aus den jeweiligen Punkten der Prüfer das arithmetische Mittel errechnet und auf 2 Nachkommastellen gerundet (Punktemittelwert). Der Punktemittelwert je Kriterium wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 600 Punkte erreicht werden. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.
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Preis 40 %
Bei der Wertung des Preises wird das Wertungshonorar berücksichtigt. Das Wertungshonorar ist das vom Bieter gemäß Preisblatt angebotene Gesamtbruttohonorar einschließlich Umsatzsteuer. Die Ermittlung der Bewertungspunkte erfolgt nach dem folgenden Schlüssel: - 400 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (im Sinne des o.g. Gesamtbruttohonorars). - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungshonorar erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Wertungshonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die errechneten Wertungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Es können bei diesem Zuschlagskriterium maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 59 Tage nach Fristende
Auftragnehmer bkm architekten Brüch Kunath Müller PartG mbBZuschlagswert 327.583 €1 Veröffentlichung
- 16.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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