AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0a7c3d61-9d4b-4716-82c2-1be67d4ed418) · Abgerufen am 25.10.2026 17:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a7c3d61-9d4b-4716-82c2-1be67d4ed418/

Gebäudeautomation - Neubau Stadthaus 4 - Bauwerke Münster GmbH

Notice-ID: 0a7c3d61-9d4b-4716-82c2-1be67d4ed418 · Procedure-ID: 7a81d45f-3bf7-45d4-a1f1-331a9ce3e2d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Bauwerke Münster GmbH, Münster
Veröffentlicht
20.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
596.728 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Ein Verwaltungsgebäude mit insgesamt 7 Vollgeschossen wird mit Mess-Steuer-Regeltechnik ausgestattet. Hierzu werden im UG 3 ASP aufgebaut und diverse Etagenverteilerdezentral im Gebäude unterbracht. Die GLT wird über ein bestehendes System der Stadt Münster abgebildet und ist entsprechend zu erweitern. Es sind nur die Fabrikate DEOS, Kieback&Peter und Schneider Electric zur Angebotsabgabe zugelassen. Gemäß Gebäudeleitlinien AIM Münster 2020

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kieback & Peter GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
19.10.2026
Angebotsspanne
596.728 – 1.091.921 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).