AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0a8e3664-e625-4c6d-8b73-f51e41a02bc8) · Abgerufen am 11.09.2026 13:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0a8e3664-e625-4c6d-8b73-f51e41a02bc8/

Interaktive Tafelsysteme für Rastatter Schulen

Notice-ID: 0a8e3664-e625-4c6d-8b73-f51e41a02bc8 · Procedure-ID: 875ca91f-679b-402d-b6b6-e08e8cd96c8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Rastatt, Rastatt
Veröffentlicht
16.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
345.706 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es sollen für Rastatter Schulen interaktive Tafeln angeschafft werden. Die Gesamtmaßnahme ist dabei in fünf Lose aufgeteilt: • Los 1: 15 interaktive Tafeln für das Tulla-Gymnasium • Los 2: 17 interaktive Tafeln für das Ludwig-Wilhelm-Gymnasium • Los 3: 14 interaktive Tafeln für die August-Renner-Realschule • Los 4: 10 interaktive Tafeln für die Karlschule • Los 5: 8 interaktive Tafeln für die Gustav-Heinemann-Schule

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
RBI RITTERSHOFER GmbH · Wittler Visuelle Einrichtungen GmbH
Vertragsabschluss
05.01.2026
Zuschlagsentscheidung
05.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).