AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ab7b610-7c53-4591-9493-302fd6d284fb/

Auftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid

Notice-ID: 0ab7b610-7c53-4591-9493-302fd6d284fb · Procedure-ID: c9c9f3bc-ca07-43b1-b24a-de4d1d1d2ee3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr, Schwelm
Veröffentlicht
21.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
75252000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Interimsweise Erweiterung der RTW-Vorhaltestunden während der Abend- / Nachtzeit von 19:00 bis 7:00 Uhr im Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.07.2025, 7:00 Uhr. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH (Holstenhofkamp 12, 22041 Hamburg) wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.07.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH
Vertragsabschluss
17.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Verwaltungsgericht Arnsberg, Arnsberg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).