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Bekanntmachung vergebener Auftrag: RV Provider-Management Datenleitungen, ECA-2025-026
Bundesdruckerei GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung vergebener Auftrag: RV Provider-Management Datenleitungen, ECA-2025-026Rahmen 15.400.000 €🏆 byon gmbh · Frankfurt am Main
- byon gmbh · Frankfurt am Main
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: byon gmbh. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Beschaffung von Datenleitungen und verbundenen Services von einem Provider-Management als alleinigem Vertragspartner des Auftraggebers. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertragsdokument) entnommen werden.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 23.10.2025 um 11:00 Uhr (zuvor 02.10.2025 um 11 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2025-026 wurden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
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📅 Frist verlängert
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 02.10.2025 um 11:00 Uhr (zuvor 25.09.2025 um 11 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2025-026 wurden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung".
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preispunktzahl 60 %Preis
Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt durch Ermittlung einer Preispunktzahl, die mit 60 % gewichtet in die Angebotswertung eingeht. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis gem. Preisblatt. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Preispunktzahl beträgt 20.
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Leistungspunktzahl gem. Kriterienkatalog 40 %Qualität
Zur Bewertung der Qualität wird eine Leistungspunktzahl auf Grundlage eines vom Bieter auszufüllenden Kriterienkatalogs mit Bewertungskriterien ermittelt. Die erreichte Leistungspunktzahl geht mit 40 % gewichtet in die Angebotswertung ein. Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl beträgt 20.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 23.10.2025 Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 23.10.2025 um 11:00 Uhr (zuvor 02.10.2025 um 11 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2025-026 wurden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung". · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 02.10.2025 Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 02.10.2025 um 11:00 Uhr (zuvor 25.09.2025 um 11 Uhr). Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist. Folgende Punkte der Auftragsbekanntmachung zur Vergabenummer ECA-2025-026 wurden hierdurch entsprechend geändert: Innerhalb des Punktes 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde geändert: "Frist für den Eingang der Angebote" und "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung". · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 25.09.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 57 Tage nach Fristende
Auftragnehmer byon gmbhAuftragsvolumen (Rahmen) 15.400.000 €1 Veröffentlichung
- 19.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 181 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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