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Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
    🏆 SAFUS GmbH · Pfarrkirchen
Auftragnehmer
  • SAFUS GmbH · Pfarrkirchen
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 28.10.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück

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📅 Laufzeit endet am 31.10.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
  • Preis 70 Pkt.

    Umrechnung in Wertungspunkte anhand der linearen Interpolation mit dem 2-fach niedrigsten Angebotspreis

  • Fertigstellungstermin 15 Pkt.
    Qualität

    Bewertung anhand der bekannt gegebenen Bewertungsmatrix

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer SAFUS GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 28.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 213.435 €
Median 291.623 €
Oberes Quartil 953.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer LKOS 2025 - 196
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Osnabrück, Niedersachsen
Veröffentlicht 28.10.2025
CPV-Code 35240000
Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung (Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1)
Erfüllungsort Bad Iburg
Laufzeit 31.05.2026 – 31.10.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
SAFUS GmbH · Pfarrkirchen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
SAFUS GmbH
Vertrag 28.10.2025

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 97.269 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verteidigung & Sicherheit mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.669 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 22 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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