AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0ae9c923-a366-4527-b5dd-9ec70b718e4a) · Abgerufen am 06.11.2026 09:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ae9c923-a366-4527-b5dd-9ec70b718e4a/

Vergabeverfahren Veranstaltungsmanagement

Notice-ID: 0ae9c923-a366-4527-b5dd-9ec70b718e4a · Procedure-ID: 55f421df-0228-440f-b48a-92cab6e49312

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Stammdaten

Auftraggeber
NBank, Hannover
Veröffentlicht
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
147.672 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Veranstaltungsmanagementdienstleistungen für Veranstaltungen der NBank. Der Auftragnehmer übernimmt als Lead-Agentur insbesondere die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung unterschiedlicher Veranstaltungsformate, einschließlich Konferenzen, Messeteilnahmen, Workshops, Firmenfeiern und Networking-Events in Niedersachsen.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
event it AG
Vertragsabschluss
14.09.2026
Zuschlagsentscheidung
13.09.2026
Angebotsspanne
92.520 – 1.285.920 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).