Erneuerung der EBK Schlei/Lindaunis Strecke 1020 km 44,490 bei Lindaunis Los 2
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erneuerung der EBK Schlei/Lindaunis Strecke 1020 km 44,490 bei Lindaunis Los 2
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen zur Erneuerung der EBK (Eisenbahnbrückenkonstruktion) im Bereich Schlei/Lindaunis, Los 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 15.04.2026 015 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 002 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 005 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 03 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: aktuell
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