AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Asphalt-Prüfplatten für die Rundlaufprüfanlage

Notice-ID: 0b03b078-69fc-4d2a-b3ba-7e83837d36fd · Procedure-ID: 96fd4bd3-1971-40ea-8570-a02635666a14

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach
Veröffentlicht
25.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
73100000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Herstellung von verformungsbeständigen Asphaltplatten aus Asphaltmischgut SMA 8 S gemäß den TL Asphalt StB 07/13 und ZTV Asphalt StB 07/13. Herstellung der Asphaltplatten mit dem Walzsektor-Verdichtungsgerät nach den TP Asphalt-StB, Teil 33. Die Asphaltplatten müssen einen Verdichtungsgrad zwischen 99,5 % und 100,5 % aufweisen. Es ist ein polymermodifiziertes Bindemittel 25/55-55 für das Asphaltmischgut zu verwenden. Der PSV-Wert der Gesteinskörnung darf 51 nicht unterschreiten und soll in der Vertragslaufzeit keine Streuungen von mehr als ± 2 PSV-Einheiten aufweisen. Herstellung der Platten ohne Abstreuen der Oberfläche mit Splitt. Das Asphaltmischgut darf kein Asphaltgranulat beinhalten. Die Kanten der Platten dürfen keine Wülste oder ähnliche Verformungen aufweisen. Jährlich werden 500 Platten benötigt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 48× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).