NK.736.02 Planung der technischen Ausrüstung ELT/FMT (NV047 - NA108 RA2)
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) · München · Bayern
Beschreibung
Sanierung, Umbau sowie brandschutztechnische Ertüchtigung des Sammlungsbaus und der Verbindungsbauten in mehreren Realisierungsabschnitten unter laufendem Betrieb. Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms des Deutschen Museums für den Zeitraum 2013 bis 2025 („Zukunftsinitiative“) wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten brandschutztechnisch ertüchtigt und es werden die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert bzw. weitgehend erneuert. Start- und Fertigstellung der Realisierungsabschnitte ist zeitversetzt, jedoch zeitlich überlappend. Außerdem wird ein Großteil der Ausstellungen neu konzipiert und gestaltet. Zudem ist eine Überarbeitung der Entwässerungsplanung sowie eine Kanalsanierung beabsichtigt. Leistung: NK.736.02 Planung der technischen Ausrüstung ELT/FMT
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planung der technischen Ausrüstung (ELT/FMT) für die Sanierung, den Umbau und die brandschutztechnische Ertüchtigung des Sammlungsbaus und der Verbindungsbauten des Deutschen Museums unter laufendem Betrieb.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.709 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
17 Veröffentlichungen
- 03.09.2024 Auf Grundlage des bestehenden Vertrags vom 27.03.2014 mit Bezug auf die Verordnung für Honorare von Architekten- und Ingenieurleistungen aus dem Jahr 2013 wird die Anpassung der anrechenbaren Kosten unter Berücksichtigung freigegebener Änderungsmeldungen erforderlich. Der höhere Vergütungsanspruch bezieht sich auf Planungsleistungen des Realisierungsabschnitt 2. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. aktuell
- 02.09.2024 Mit Fortschreibung der Ausführungsplanung wurde die Erstellung einer gewerkeübergreifenden Brandfallsteuerliste erforderlich in der Aktion und Reaktion der Brandmeldeanlage über binäre Koppler zu anderen Gewerken organisiert und dargestellt werden. Die Liste bildet die Grundlage für die Prüfung durch und mit dem Sachverständigen ebenso wie zur Inbetriebnahme und für wiederkehrende Funktionsprüfungen im Realisierungsabschnitt 2. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 30.08.2024 In Folge erheblicher Bauzeitverzögerungen wurden zusätzliche Leistungen bis zur Abnahme erforderlich. Mit zurückliegenden Nachträgen wurden bereits Nachtragsvereinbarungen bis Juli 2023 für die Bearbeitung von Restleistungen vereinbart. Die Bearbeitung von Restleistungen und Nachträgen aus Bauzeitverlängerungen von August 2023 bis Juli 2024 ist Bestandteil des gegenständlichen Nachtrags. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 28.08.2024 In Folge eines Planerwechsels im Teilprojekt Ausstellungen waren zusätzliche Besprechungen und Abstimmungen über die Planungsgrundlage (hier: Entwurfsplanung LPH3) erforderlich. Über den Umfang wird eine Pauschale vereinbart. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 23.08.2024 Auf Grundlage des bestehenden Vertrags vom 27.03.2014 mit Bezug auf die Verordnung für Honorare von Architekten- und Ingenieurleistungen aus dem Jahr 2013 wird die Anpassung der Honorazone III/unten nach III/mitte erforderlich. Der höhere Vergütungsanspruch bezieht sich auf Planungsleistungen des Realisierungsabschnitt 2. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 20.08.2024 In Folge erheblicher Bauzeitverzögerungen wurden zusätzliche Überarbeitungs-, Prüfungs- und Abstimmungsleistungen für die in 2018 im Entwurf erstellte Brandschutzmatrix erforderlich. Die Maßnahmen berücksichtigen bereits notwendige Änderungen im Alarmierungskonzept sowie Änderungen aus der 4. Tektur zum Brandschutznachweis (RA2). Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 13.08.2024 In Folge erheblicher Bauzeitverzögerungen wurden zusätzliche Leistungen bis zur Abnahme erforderlich. Mit zurückliegenden Nachträgen wurden bereits Nachtragsvereinbarungen bis März 2023 für die Bearbeitung von Restleistungen vereinbart. Die Bearbeitung von Restleistungen und Nachträgen aus Bauzeitverlängerungen von April bis Juli 2023 ist Bestandteil des gegenständlichen Nachtrags. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 08.08.2024 Im Bauverlauf (Startphase Realisierungsabschnitt 2) werden zusätzliche Leistungen für die Planung der Baustrom und Baubeleuchtungsanlage erforderlich. Die Maßnahme umfasst die Honorarkosten der Lph3, sowie die Honorarmehrkosten der LPH 5-8 für die Anlagengruppe 4. Der gegenständliche Nachtrag beinhaltet die Mengenmehrung zu NV38-NA104 in Folge der angepassten Kostenberechnung. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 07.08.2024 Im Bauverlauf (Startphase Realisierungsabschnitt 2) werden zusätzliche Leistungen für die Planung der Baustrom und Baubeleuchtungsanlage erforderlich. Die Maßnahme umfasst die Honorarkosten der Lph3, sowie die Honorarmehrkosten der LPH 5-8 für die Anlagengruppe 4. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 06.08.2024 Zur Verbesserung der Kollisionsplanung innerhalb der komplexen Bestandsstruktur des Gebäudes soll die bisherige Planung für den RA2 in ein 3D-Modell überführt werden. Die Leistungen umfassen die Abstimmung, Mitwirkung und Zuarbeit fachlicher Beiträge mit der Objektplanung, die Überführung der aktuellen Entwurfsplanung in das 3D-Modell, die Erstellung der Ausführungsplanung im 3D-Modell, sowie die Überführung der Ausführungsplanung in 2D Pläne. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 31.07.2024 In Folge erheblicher Bauzeitverzögerungen wurden zusätzliche Leistungen bis zur Abnahme erforderlich. Mit zurückliegenden Nachträgen wurden bereits Nachtragsvereinbarungen bis Oktober 2022 vereinbart. Die Bearbeitung von Restleistungen und Nachträgen aus Bauzeitverlängerungen bis März 2023 ist Bestandteil des gegenständlichen Nachtrags. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 29.07.2024 Mit Einarbeitung des neu beauftragten Architekturbüros (Objektplaner RA2) war in Folge ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf der ELT-Planung (LPH3) erforderlich. Die Auftragsänderung umfasst Wiederholungsleistungen für den Informationsaustausch bestehender Entwurfsplanungsinhalte. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 25.07.2024 Die Abrechnung der fachplanerischen Leistung für die Anlagengruppe 4,5 und 6 basierte auf der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen aus dem Jahr 2013. Gegenstand dieses Nachtrags ist die Honoraranpassung bei Grundleistungen im Realisierungsabschnitt 1 für die Jahre 2016 bis 2023. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 23.07.2024 In Folge erheblicher Bauzeitverlängerungen entstand ein Mehrvergütungsanspruch für fachplanerische Leistungen (Teilprojekt Bau und Ausstellungen) im Zeitraum Juni 2022 bis Oktober 2022. Für die Leistungserbringung ist der Nachweis zu führen. Nebenkosten in Höhe von 4% sind pauschal berücksichtigt. Diese zusätzlichen Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 19.07.2024 Bai der Bereitstellung von Strom für Fremdgewerke (HLS/TPA/Medien usw.) wurde ein Prozessablauf festgelegt. Hierbei entstehen dem Errichter von elektrotechnischen Anlagen Mehraufwendungen welche im Grundsatz bereits mit NA 38 beauftragt waren. Der darüber hinausgehende Mehraufwand ist Bestandteil des gegenständlichen Nachtrags NA 38.1. Die zusätzliche Leistung war nicht Bestandteil des Hauptauftrags und berücksichtigt die im Antrag notwendige Bestätigung der Fachbauleitung, dass sich die zuzuschaltende Anlage in technisch ordnungsgemäßem Zustand befindet, die Betriebssicherheit gegeben ist und die Abschaltorgane sich zueinander selektiv verhalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 16.07.2024 Die Erstellung und Planung von ausstellungsspezifischen Schaltszenarien für betriebsablauftechnische Prozesse der Ausstellungsbeleuchtung, der Grundbeleuchtung, der Blendschutzanlagen, der Verdunkelungsanlagen, sowie der schaltbaren und dimmbaren Ausstellungsgegenstände stellt einen bosenderen Aufwand dar der in den geschlossenen Vertragsunterlagen (HOAI) nicht beinhaltet war. Die Leistung umfasst die Integration der im Teilprojekt Ausstellungen geplanten DALI Teilnehmer in die Planung der Schaltszenarien. Die Teilnehmer mussten in die Programmierlisten KNX und in die Grundrisse zur Beleuchtungssteuerung aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- 23.02.2024 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Mit Abschluss der LPH3 waren ELT-Angabern der Fachplanung Ausstellungsgestaltung an die Fachplanung ELT für die Erstellung der LPH5 zu übergeben. Nachfolgende Änderungen/Anpassungen lösten Mehrfachbearbeitungen solcher Planungsunterlagen aus. Diese zusätzlichen Leistungen waren im bisherigen Leistungsumfang nicht beinhaltet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
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