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Dienstleistungen im Bereich Energieinfrastrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW.Energy4Climate | Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDienstleistungen im Bereich Energieinfrastrukturen des Landes Nordrhein-Westfalengesch. 2.400.000 €🏆 BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH · Aachen
- BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH · Aachen
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: • Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemst
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotskonzept 50 %Qualität
Angebotskonzept inhaltliches Grobkonzept 10 % Angebotskonzept Personalkonzept 30 % Angebotskonzept interne und externe Organisation 10 %
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Erfahrungen und Fachkunde Projektleiter / Stellvertreter 25 %Qualität
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Preis gemäß Formular P - Preisblatt 25 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.400.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 220 €1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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