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Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware
Wasserverband Oleftal · Hellenthal · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 07.09.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Beschaffung einer zentralen Plattform für das Zählermanagement. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Innerhalb der ersten drei Jahre verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Abnahme von mindestens 7.000 Ultraschallwasserzählern. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, bis zum Ende der Vertragslaufzeit weitere Abrufe vorzunehmen, wobei eine Gesamtabnahmemenge von 18.000 Ultraschallwasserzählern nicht überschritten wird. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf der vollen Höchstmenge besteht nicht. Der Vertrag wird mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Wasserverband Oleftal behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT-Kommunikation und Datensoftware sowie einer Zählermanagement-Plattform.
- Rahmenvereinbarung über sechs Jahre mit einer Mindestabnahme von 7.000 und einer Maximalabnahme von 18.000 Zählern.
- Vergabeverfahren als nicht offener Verhandlungsaufruf mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer.
- Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf Basis der Erstangebote ohne Verhandlungen vor.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Lieferung von mindestens 7.000 Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT-Kommunikation und Datensoftware sowie einer zentralen Zählermanagement-Plattform.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) verwendet werden. Die Erklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 3a zum Teilnahmeantrag) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Unterauftragnehmer: Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft der Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen.
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Gesamtjahresumsatz
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für vorstehende Erklärung soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Lieferketten-Management
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Eigenerklärung zu Kapazität und Verfügbarkeit der angebotenen Zähler innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums. Für vorstehende Erklärung soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Angabe von zwei Referenzen der letzten zwei Jahre, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist. Alternativ kann der Nachweis durch die Angabe von mindestens vier Referenzen erbracht werden, nämlich mindestens zwei vergleichbare Referenzen über die Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit sowie mindestens zwei vergleichbare Referenzen über die Bereitstellung bzw. Implementierung einer Datenverarbeitungssoftware. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum und das Auftragsvolumen in EUR brutto. Für vorstehende Angaben soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Eigenerklärung über die Einführung und Anwendung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (z. B. nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig). Eigenerklärung, dass die Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems eingehalten werden und die erforderlichen Qualitätsstandards für die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sind. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise, insbesondere Zertifikate oder sonstige geeignete Belege, anzufordern. Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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