AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Holzernte und Rückung 2. KJ 2025 FoB Dresden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Dresden, Dresden
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- Frist (Submission)
- 30.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77211000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Holzernte und Rückung im Forstbezirk Dresden für das 2. HJ 2025
Lose
10 Lose (max. 10 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rev. Ullersdorf
- Erfüllungsort
- Revier Ullersdorf
Los 2 — Rev. Bühlau
- Erfüllungsort
- Revier Bühlau
Los 3 — Rev. Langebrück
- Erfüllungsort
- Reviere Langebrück
Los 4 — Rev. Klotzsche
- Erfüllungsort
- Revier Klotzsche
Los 5 — Rev. Moritzburg
- Erfüllungsort
- Revier Moritzburg
Los 6 — Rev. Ottendorf
- Erfüllungsort
- Revier Ottendorf
Los 7 — Rev. Laußnitz
- Erfüllungsort
- Revier Laußnitz
Los 8 — Rev. Würschnitz, 1
- Erfüllungsort
- Revier Würschnitz
Los 9 — Rev. Würschnitz, 2
- Erfüllungsort
- Revier Würschnitz
Los 10 — Rev. Cosel
- Erfüllungsort
- Revier Cosel
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).