AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Standardsoftware sowie die Erbringung von Pflege-, Support- und sonstigen Leistungen des Herstellers Red Hat
Stammdaten
- Auftraggeber
- LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Frist (Submission)
- 22.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 1.887.653 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zur Abwicklung der Geschäftsprozesse der LOTTO Hamburg GmbH wird ein IT-Zentralsoftwaresystem betrieben. Für die Verwaltung (Orchestrierung) des Systems wird als Software das Produkt „OpenShift Container“ vom Hersteller Red Hat und als Betriebssystem die Software „Linux Enterprise“, ebenfalls vom Hersteller Red Hat, bereits eingesetzt. Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Softwarelizenzen), die Erbringung der Pflegeleistungen für die Standardsoftware (wie z. B. Lieferung von Updates und Upgrades) sowie Supportleistungen während des Überlassungszeitraumes als Anschlussverlängerung der bereits eingesetzten Produkte. Der abzuschließende EVB-IT Überlassungsvertrag sieht die Überlassung der Standardsoftware und die dazugehörende Erbringung der Pflege- und Supportleistungen für ein Laufzeitjahr vor. Weitere Anschlussverlängerungen sowie Leistungserweiterungen bzw. -anpassungen sowie sonstiger Leistungen sind optional während der gesamten Vertragslaufzeit von vier Jahren möglich. Für weitere Informationen zum Auftragsgegenstand wird auf das Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ der Vergabeunterlagen verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.05.2026
- Ende
- 07.05.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 20 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.