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Gardelegen - Wallanlage - Wegebeleuchtung - 2.BA, Elektroarbeiten
Hansestadt Gardelegen, Vergabestelle · Gardelegen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Beschreibung
ca.1300m Kabelgraben mit Minibagger ca. 180m Zulage Kabelgraben Handschaltung 30 Stk. Mastfundamente 30 Stk. Fundamentgruben ca. 1400m Kabel NYY-J 5x16mm ca. 120m Kabelverlegung im Mast 30 Stk. LED-Aufsatzleuchten inkl. Mast Lichtpunkthöhe 4,50m 30 Stk. Kabelübergangskästen Baustellensicherung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Elektroarbeiten im Rahmen der Wegebeleuchtung der Wallanlage in Gardelegen (2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 TVergG LSA: "Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren.Diese Information ist schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss zu den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf der Frist die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich beanstanden. Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der Nachprüfungsstelle zu übergeben. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 13.02.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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