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Leistungen der Tragwerksplanung für die Erweiterung der Grundschule Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillions
Gemeinde Nalbach · Nalbach · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLeistung der Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach🏆 Ingenierubüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
- Ingenierubüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung für die Erweiterung der Grundschule Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons in der Gemeinde Nalbach Beschreibung: Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt derzeit die Grundschule Nalbach (offene Ganztagesschule (OGS)) im Ortsteil Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons (PAV), anlehnend an die fächerartig bestehende Grundrissstruktur des 1. – 5. Pavillons, zu erweitern. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. 51 HOAI vergeben. Die bestehenden Pavillons sind jeweils, mit Ausnahme des 5. PAV, in zweigeschossiger Bauweise ausgebildet. Der neue zweigeschossige 6. PAV soll auf der bestehenden Außen-/Schulhoffläche der offenen Grund- und Ganztagesschule mit Anschluss an den bestehenden 4. PAV, zur Erweiterung der Mensa (Speisesaal) im EG, sowie im OG als direkte Verbindung zum Schuldirektorat und mit Anschluss an den 5. PAV im EG, als Erweiterung von fehlenden Funktionsräumen zur OGS errichtet werden. Das II-geschossige Gebäude soll demnach zur Aufnahme für weitere 80 Schulkinder funktionstechnisch erweitert werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Geplant ist den 6. Pavillon bis Ende des 3. Quartals (Herbst) 2026 bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 3.664.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276), inklusive Planungs-/Baunebenkosten, für den Neu-/Anbau des 6. Pavillons in der Grundschule Nalbach im Ortsteil Nalbach. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 belaufen sich voraussichtlich auf 966.000,00 EUR netto (grob geschätzt).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektorganisation, Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten, Kosten-/Terminkontrolle 50 %Qualität
Die Angaben sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Bewertet werden: Projektorganisation, Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten, Kosten-/Terminkontrolle; Näheres dazu ist den Erläuterungen „Zuschlagskriterien“ zu entnehmen. Dieser Anhang definiert die erforderlichen Angaben näher und muss beachtet werden. Gewichtung: 50
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Teamwertung (Zusammensetzung Team, Erfahrung), 30 %Preis
Honorarangebot
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wirtschaftlichste Angebot 20 %Qualität
Teamwertung (Zusammensetzung Team, Erfahrung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 337 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenierubüro Stefan Müller GmbH & Co. KGZuschlagswert 44.162 €1 Veröffentlichung
- 10.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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