AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=890875) · Abgerufen am 15.10.2026 03:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0bc5cc02-89cf-4631-b12e-825079dcc0d3/

Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten München und Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Notice-ID: 0bc5cc02-89cf-4631-b12e-825079dcc0d3 · Procedure-ID: c8365fab-cbbc-417d-b015-fdbd9f8751b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
20.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten München und Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte München des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Erfüllungsort
Freising

Los 2 — Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Erfüllungsort
Nürnberg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2027
Ende
30.09.2033

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
346 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).