AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 23:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0bc6794f-e055-4060-9d8f-9b42a68bb216/

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

Notice-ID: 0bc6794f-e055-4060-9d8f-9b42a68bb216 · Procedure-ID: 62e9e1cc-8af5-40d1-b842-540eb9b4c857

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
20.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
1.257.086 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wurden Sicherheitsdienstleistungen für das Objekt Klosterstraße 47 in 10179 Berlin. Auf Grund der besonderen Sicherheitsanforderungen und dem Leistungsort Berlin, darf der Auftrag nur an ein sicherheitsüberprüftes Unternehmen nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG - SÜ1 vergeben und sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Durch die besonderen Sicherheitsanforderungen sind die Leistungen ausschließlich vom beauftragten Unternehmen zu erbringen. Die Ausführung der Leistungen durch Nachunternehmen ist nicht zulässig.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
01.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AWR All Wacht Rennwanz GmbH
Vertragsabschluss
14.12.2023

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).