AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 06:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0bc8bbff-2283-415c-afc8-4ef23b080414/

Generalplaner LZK

Notice-ID: 0bc8bbff-2283-415c-afc8-4ef23b080414 · Procedure-ID: 56088523-6274-4005-a652-bf5bdfab0fd5

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatl. Bauamt München 1, München
Veröffentlicht
19.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
471.963 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die zusammengefassten Planungsleistungen (Generalplanerleistung) setzen sich aus folgenden Objekt- und Fachplanungen zusammen: Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (KG 430, 440, 450, 470, 480), Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung). Der bestehende Liegenschaftszugangsknoten (LZK) in der Ernst-von-Bergmann Kaserne (EvBK) ist an seine räumlichen Grenzen gestoßen. Dieser befindet sich derzeit in einem Bestandsgebäude in Nähe des Baufelds für den neu zu planenden LZK. Aufgrund anerkannter weiterer Neubaubedarfe erweitert sich ebenfalls der Bedarf am IT-Leitungsnetz. Dieser kann durch den bestehenden LZK nicht mehr abgedeckt werden. Die Neubaumaßnahme dient der IT-Anbindung der Liegenschaft.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.04.2025
Ende
31.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Drees & Sommer SE - Büro München
Vertragsabschluss
19.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).