AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0bcbdf29-42f6-42af-a040-238a8f943f41/

Tiefbauarbeiten - Alter Flughafen / Kugelfangtrift,110kV Projekt LAHWAS, Baulos - 2

Notice-ID: 0bcbdf29-42f6-42af-a040-238a8f943f41 · Procedure-ID: 37fbc0fa-c3c3-4847-98b7-79cefe5a46d5

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity Netz GmbH, Hannover
Veröffentlicht
30.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45232000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das zweite Baulos umfasst die Tiefbauarbeiten in den Nebenanlagen der Straßen Alter Flughafen und Kugelfangtrift in offener Bauweise mit Verlegung von Kabelschutzrohren. Das Einziehen und Montieren der Stromkabel erfolgt später in separaten Vergabelosen. Die Trasse ist ca. 3,7 km lang. Die Oberfläche der Nebenanlage Kugelfangtrift wird nur provisorisch wiederhergestellt, da dort 2027 ein Ausbau des Geh- und Radwegs geplant ist. Am Alten Flughafen wird der Graben nach Abschluss der Arbeiten lediglich verfüllt, ohne Oberflächenwiederherstellung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
30.11.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.03.2026
Zuschlagsentscheidung
18.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).