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Dokumentenscanner 2021
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen · Hessen
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Branche „Büro & Verwaltung" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten von marktgängigen Dokumentenscannern in verschiedenen Leistungsklassen sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Zusatzleistungen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Bezugsberechtigte sind neben der ekom21 und der KIV Thüringen ihre Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen und Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Vergabe von Rahmenvereinbarungen für marktgängige Dokumentenscanner und zugehörige Dienstleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 27.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 26.06.2025 Es sind nachträglich unvorhersehbare Umstände eingetreten, die eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen bedürfen. 1. Aktuelle Konzipierung des nachfolgenden Vergabeverfahrens. 2. Personelle Engpässe. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber sich in der Vorbereitung des neuen Vergabeverfahren befindet. Die Laufzeitverlängerung der Rahmenvereinbarung erfolgt insbesondere auch, um den Zeitraum bis dahin zu überbrücken. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um drei (3) Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet sodann nicht mehr am 30.06.2025, sondern mit Wirksamkeit der o.g. nachfolgenden Vergabeverfahrens, spätestens am 30.09.2025. Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein. Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten der Auftragnehmer. Die Auftragswerte sind noch nicht erschöpft und bleiben daher unberührt. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 564 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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