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Vergabeverfahren Molkereiprodukte 2026-1
MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt München · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Molkereiartikel konventionell🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Wasserburg am Inn
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Los 2 VergebenLos 2: Molkereiartikel BIO🏆 Miesbacher Gastroservice GmbH · Miesbach
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Wasserburg am Inn Großunternehmen
- Miesbacher Gastroservice GmbH · Miesbach Großunternehmen
Beschreibung
Tägliche Lieferung von Molkereiprodukten wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschrieben für den Bereich Lebensmittel-Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet München (derzeit neun Häuser, ca. 3000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich ändern).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Gegenstand der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind nur diejenigen Angebote, welche in die vierte Wertungsphase gelangt sind. Den Zuschlag erhält je Los das preisgünstigste Angebot unter den auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigenden Angeboten mit den oben unter Ziff. VII.1 gemachten Maßgaben. Maßgeblich hierfür ist der Gesamtpreis für das jeweilige Los. Der Gesamtpreis je Los ist die Summe der Einzelpreise je Artikel, multipliziert mit den in der Spalte „Auftragsvolumen“ in Anlage 1 zum Vertrag angegebenen unverbindlichen Mengenschätzungen. Ggf. werden die Höchstpreise für bis zu 10% Artikel, bei denen Preisangaben fehlen, multipliziert mit den Mengenschätzungen hierfür, hinzugerechnet (vgl. oben Ziff. VII.2). Die Rückvergütungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Mengenschätzungen beruhen auf gegenwärtigen Daten und Prognosen, sind jedoch unverbindlich. Bei den Losen ohne Mengenschätzung (Mengenangabe „1“) erfolgt keine solche Gewichtung, da eine zuverlässige Prognose hier nicht möglich ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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