AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=834179) · Abgerufen am 11.08.2026 09:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0bf9e73e-d5b7-4f90-8c99-a6e77340767f/

Stauhaltung Garstadt: Kampfmittelräumung, Flussbagger- und Uferausbauarbeiten

Notice-ID: 0bf9e73e-d5b7-4f90-8c99-a6e77340767f · Procedure-ID: a5279a54-872e-4c73-9349-979703f37439

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Aschaffenburg
Veröffentlicht
30.01.2026
Frist (Submission)
15.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45247100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- Arbeiten zur Kampfmittelräumung ca. 140.000 m² Wasserfläche - Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten im UFer- und Sohlbereich, Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten der Böschungssicherung im Uferzurücknahmebereich - Transport, Verwendung, Verwertung oder Entsorgung von Baggergut getrennt nach Belastungsklassen - die Uferzurücknahmebereiche werden mit Wasserbausteinen gesichert - Anpassungen von Böschungssicherungen - baubegleitende Kampfmittelräumung im Landbereich - Herrichten von Umschlagstellen, Lager-, Zwischenlager- und Baustelleneinrichtungsflächen - Technische Bearbeiten - Verkehrssicherungsmaßnahmen - Öffnen und Schließen von Buhnenfeldern - Parallelwerksschüttungen

Vertragslaufzeit

Periode
15 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).