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Zweibrücken - Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung - Albert-Schweitzer-Schule
Stadt Zweibrücken · Zweibrücken · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenElektro🏆 GSP Ingenieure GmbH · Zweibrücken
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Los 2 VergebenHLS🏆 GSP Ingenieure GmbH · Zweibrücken
- GSP Ingenieure GmbH · Zweibrücken
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Maßnahmen Beschreibung: Im Rahmen eines Wettbewerbs wurde die Architektenleistung für den Erweiterungsbau der Albert-Schweitzer-Schule in Ernstweiler ausgeschrieben und Anfang des Jahres 2025 erfolgreich vergeben. Ziel ist es, die bestehende Schulinfrastruktur durch eine nachhaltige und funktionale Erweiterung zu optimieren, um den gestiegenen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Schule, die am Rand eines Wohngebiets gelegen ist und eine direkte Anbindung an die öffentliche Straße aufweist, soll durch gezielte bauliche Maßnahmen in ihrer Funktionalität und Ästhetik aufgewertet werden. Die Stadt Zweibrücken verfolgt das strategische Ziel, die Lern- und Lebensqualität der Schülerinnen und Schüler signifikant zu steigern. Im Zuge dessen sind die Schaffung zusätzlicher Raumangebote vorgesehen, darunter zwei neue Ganztagsbetreuungsräume (GTS), eine moderne Bibliothek mit flexiblen Nutzungskonzepten, ein großzügiger Mehrzweckraum für schulische und außerschulische Veranstaltungen sowie eine funktionale Mensa mit zeitgemäßer Kücheninfrastruktur. Ergänzend werden die Verwaltungsbereiche, inklusive des Schulleitungszimmers, des Stellvertretungszimmers sowie des Sekretariats, durch gezielte Flächenerweiterungen an die aktuellen Anforderungen angepasst. Das gesamte Raumprogramm umfasst ca. 450 m², welche auf die genannten Funktionsbereiche verteilt werden. Die konzeptionelle Herangehensweise umfasst sowohl den Neubau als auch eine Umstrukturierung des bestehenden Schulgebäudes. Hierbei sind kleinere Eingriffe in die Innenraumgestaltung vorgesehen, wie z.B. die Anpassung von Trennwänden, um flexible Lernzonen zu schaffen und die Raumnutzung zu optimieren. Ein zentrales Element stellt die Gewährleistung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 dar, sowohl im Neubau als auch im Bestand, um eine inklusive Nutzung sicherzustellen. Besonderes Augenmerk wird auf die städtebauliche Integration des Erweiterungsbaus gelegt. Das neue Bauwerk soll sich harmonisch in die besteh
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Vgl. § 17 vgV“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 46 Pkt.
Skizzierung von aufgabenbezogenen planerischen und baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Maßnahme Skizzierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle im Planungs- und Bauprozess Skizzierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Sicherstellung von Terminen im Planungs- und Bauprozess Skizzierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Sicherstellung der baufachlichen Qualitäten im Planungs- und Bauprozess Skizzierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Sicherstellung von ökologischen Aspekten im Planungs- und Bauprozess
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Preis / Honorar 30 Pkt.Preis
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Präsentation eines vergleichbaren Projektes durch den Projektleiter 12 Pkt.Qualität
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Präsentation eines vergleichbaren Projektes durch den Bauleiter 12 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GSP Ingenieure GmbH1 Veröffentlichung
- 21.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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