Mehr Details
DSW21; Generalplanerleistungen für den Neubau eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop-Angebotswettbewerb
DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenDSW21; Generalplanerleistungen für den Neubau eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop-Angebotswettbewerb🏆 agn Niederberghaus & Partner GmbH · Ibbenbüren
- agn Niederberghaus & Partner GmbH · Ibbenbüren
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: agn Niederberghaus & Partner GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalplanerleistungen zur Errichtung eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
📅 Frist verlängert
Verlängerung der Teilnahmefrist vom 8.4.2024, 12:00 Uhr bis zum 15.4.2024, 12:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht dem Auftraggeber nach § 13 Abs. 1 SektVO nach seiner Wahl zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Es ist daher durch den Auftragnehmer von jedem Teilnehmer an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen und ihn über die Verarbeitung zu informieren. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 5. Der Auftraggeber hat für besonders gelungene Darstellungen in dem einzureichenden "Konzept zur detaillierten Ablaufplanung" die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 40.000 EUR (netto) an die Bieter, die nicht den Zuschlag erhalten, auszuschütten. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat keinen Anspruch auf Aufwandsersatz. Keiner der sonstigen Bieter hat einen Anspruch auf eine höhere Aufwandsentsentschädigung als 10.000 EUR (netto).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 40 %
Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 40 Wertungspunkten.
-
Konzept zur detaillierten Ablaufplanung 30 %Qualität
Die maximal erreichbare Punktzahl für das Konzept zur detaillierten Ablaufplanung beträgt 30 Wertungspunkte. Mit diesem Unterkriterium wird die "Qualität der Leistungserbringung" bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 SektVO. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Konzept zur detaillierten Ablaufplanung zum Ausdruck gebracht werden soll. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
-
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Per-sonals 20 %Qualität
Mit diesem Unterkriterium wird die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung zu betrauenden Personals bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Dieses Kriterium ist in die folgenden Unterkriterien aufgegliedert: - Referenzen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung: 10 % - Sinnvoll zusammengesetztes, erfahrenes Projektteam (Konzept): 10 % Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
-
Bietergespräch / Präsenation des Bieters 10 %Qualität
Die Präsentation des Bieters wird anhand der auf S. 15 ff. der Angebotsbedingungen dargestellten Kriterien bewertet. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer agn Niederberghaus & Partner GmbH2 Veröffentlichungen
- 09.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 10.01.2025 Auch in TED EU publiziert
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.752 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →