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Objektplanung Gebäude - Hüllensanierung und Neugestaltung Vorplatz Rathaus Puchheim
Stadt Puchheim · Puchheim · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Das Rathaus der Stadt Puchheim besteht aus 4 winkelförmig angeordneten Bauteilen A-D, welche in den Jahren 1964 bis 1979 errichtet wurden. In den Bauteilen A und B sind die zentralen Funktionen der Stadtverwaltung untergebracht, Bauteil C ist der Sitzungssaaltrakt. Ein Hof wird durch ein weiteres städtisches Gebäude, die Stadtbücherei gebildet. Sowohl Fassaden wie auch Dach des Rathauses sind schadenanfällig und können derzeit nur mit hohem Instandhaltungsaufwand betrieben werden. Der Sonnenschutz ist an vielen Stellen defekt. Die Barrierefreiheit ist weder im Gebäude noch im Vorplatz gegeben. Über den Vorplatz soll ein neuer Haupteingang zum Rathaus geschaffen werden. Derzeit führt der Haupteingang durch den Sitzungstrakt. Die Bauteile A, B und C sollen langfristig erhalten werden. Bei den beiden übrigen Bauteilen am Hof werden langfristig Ersatzbauten angestrebt (diese sind jedoch nicht Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages). Eine Machbarkeitsstudie eines Architekten zur Hüllensanierung liegt vor. Alle Bauarbeiten sollen bei laufendem Betrieb des Rathauses durchgeführt werden. Teilbereiche des Projektes sollen durch Förderung der Städtebauförderung des Freistaates Bayern und der Bundesförderung BEG-EM (BAFA) gefördert werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 75 Pkt.
Fachliches Angebot
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Preis 25 Pkt.
Gesamthonorar einschl. Besonderer Leistungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jewiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.971 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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