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Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Mittagsbetreuung in Oberasbach - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Stadt Oberasbach · Oberasbach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Mittagsbetreuung in Oberasbach - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI🏆 Schwinde Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB · München
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Oberasbach möchte auf dem städtischen Grundstück mit der Fl.Nr. 769/1, Gemarkung Oberasbach, eine 4-zügige Grundschule (Turnhalle im späteren Bauabschnitt, der aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist) mit angeschlossener Mittagsbetreuung und entsprechenden Außenanlagen und Besucherstellplätzen errichten. Im ersten Bauabschnitt soll der Bau der Mittagsbetreuung erfolgen, im 2. Bauabschnitt folgt die Grundschule. Aufgrund des Ausbaus der Schulen zum offenen Ganztagskonzept und der Nachweispflicht für die zugehörigen Betreuungsplätze ist das bestehende Schulgebäude aus Platzgründen nicht mehr ausreichend. Ein Neubau mit angeschlossener Mittagsbetreuung für 200 Kinder, aufgeteilt in 8 Gruppen á 25 Kinder, wird vorgesehen. Die für die Mittagsbetreuung benötigten und zuwendungsfähigen Flächen richten sich nach dem Raumprogramm für Kinderhorte. Aktuell wird diesbezüglich von ca. 1.600 m² BGF auf 2 Etagen ausgegangen. Hierin ist auch eine Aufbereitungsküche für 2-Schicht-Betrieb sowie ein Speisesaal für 2-Schicht-Betrieb, umnutzbar als Mehrzweckraum für Veranstaltungen zu realisieren. Für die 4-zügige Grundschule (16 Klassen), die als als sog. ‚Cluster-Schule‘ mit Kern-Lern-Bereichen (KLB) / Lernwohnungen und Fachraum-Clustern ausgeführt werden soll, ist eine BGF i. H. v. 4.200 m² auf 2 Etagen (barrierefreie Erschließung) vorgesehen. Terminlich ist folgender Ablauf geplant: Leistungsbeginn: 09.12.2024, Bauliche Fertigstellung bzw. Übergabe 1. BA (= Mittagsbetreuung): Schuljahresbeginn 2027/28 (= September 2027), Bauliche Fertigstellung 2. BA (= Grundschule): Schuljahresbeginn 2029/30 (hierbei handelt es sich um eine Vorab-Abschätzung, die sich im Zuge der Planung ändern kann). Auf Basis der angegeben BGF wurden unter Zugrundelegung der Kostenkennwerte des BKI Gesamtkosten i. H. v. 23,3 Mio. € brutto hergeleitet. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanu
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 35% 0 Pkt.Qualität
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 0 Pkt.Qualität
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15% 0 Pkt.Qualität
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 0 Pkt.Qualität
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 0 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Schwinde Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB2 Veröffentlichungen
- 30.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
- 22.12.2024 Das Datum des Vertragsschlusses muss unter der Ziffer 6.1.2 der Bekanntmachung vergebener Aufträge korrigiert werden. Der Vertrag wurde nicht am 17.12.2024, sondern am 20.12.2024 geschlossen.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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