Mehr Details
1/DLII4/VV725 Matratzenschutzbezüge
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
Beschreibung
1/DLII4/VV725 Lieferung von Matratzenschutzbezügen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Matratzenschutzbezügen.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
- Der Auftraggeber ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Es handelt sich um eine Standardausschreibung für die Lieferung von Matratzenschutzbezügen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Textilien & Arbeitsschutz-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Textilien & Arbeitsschutz" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung "RUS-Sanktionen".
-
Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 700.000 € Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.
-
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 700.000 € Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Umweltmanagement-Maßnahmen
Der Schutzbezug muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: o Blauer Engel (DE-UZ 154) oder o Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse II STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
-
Qualitätsmanagement
Qualitätssicherung Der Auftragnehmer (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) hat ein Qualitätsmanagement durchzuführen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen. Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktions-stätten zu gewähren. Einzureichende Dokumente Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. Handschriftliche Dokumente sind ebenfalls nicht zulässig. • Logistische Informationen (Anzahl Schutzbezüge pro Karton; Anzahl Kartons pro Palette)Qualitätsanforderungen • Die Schutzbezüge sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. • Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. • Die Schutzbezüge müssen gleichmäßig und sauber gewebt sein. • Die verarbeiteten Nähte dürfen sich nicht kräuseln oder dehnen und müssen haltbar, sauber und sorgfältig ausgeführt sein. • Die Schutzbezüge müssen eine hohe Widerstandsfähigkeit und Formstabilität bei intensiver Nutzung und häufigem Waschen gewährleisten. • mind. 5 Waschungen ohne Veränderung der Form und/oder Farbgebung
-
Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Der Schutzbezug muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: o Blauer Engel (DE-UZ 154) oder o Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse II STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
-
Muster (ohne Echtheitsnachweis)
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) bis zu drei Musterexemplare zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
-
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter An-gabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie die-ser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leis-tungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Weitere Anforderungen
-
Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Schutzbezug muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: o Blauer Engel (DE-UZ 154) oder o Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse II STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
-
Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Schutzbezug muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: o Blauer Engel (DE-UZ 154) oder o Made in Green by OEKO-TEX Alternativ können auch die entsprechenden, nachfolgend aufgeführten, Einzelnachweise erbracht werden: Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse II STeP by OEKO-TEX Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 08.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Angebotsabgabe
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 83 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →