AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYSDQB2/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 15:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c66f2eb-151e-42d0-8481-585c0652009c/

Erweiterte Rohbauarbeiten, gem. DIN 18300/ DIN 18306/ DIN 18336/ DIN 18330/ DIN 18331/ DIN 18361, Sanierung der Hildegardis-Schule, 3. Bauabschnitt, Klinikstr. 1, 44791 Bochum

Notice-ID: 0c66f2eb-151e-42d0-8481-585c0652009c · Procedure-ID: 117a9fe1-cf12-4530-a770-2ff80dc14d02

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle, Bochum
Veröffentlicht
06.07.2026
Frist (Submission)
06.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

"Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung, Baumschutz und Bauzaun; ca. 290 cbm Aushub für Baugruben und Gräben, inkl. Wiederverfüllung; ca. 50 m Grundleitungen; diverse Durchbrüche und Kernbohrungen herstellen und materialgerecht Schließen, ca. 125 qm KS-Mauerwerksarbeiten 11,5 bis 36,5 cm, diverse Anpass- und Abbrucharbeiten; Liefern und Einbauen von T30 / T90 Stahltüren. Liefern und Einbauen von Gitterrosten."

Vertragslaufzeit

Beginn
09.10.2026
Ende
19.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).