AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 02:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c6acd34-7f48-4061-b059-e2806273e21a/

Neubau Grundschule Ludwig-Winter-Straße // QNG-Nachhaltigkeitsbewertung

Notice-ID: 0c6acd34-7f48-4061-b059-e2806273e21a · Procedure-ID: 87e530bd-ca86-4761-800f-873dc45655d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Braunschweig, Braunschweig
Veröffentlicht
18.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Beratungsleistungen zur Nachhaltigkeitsbewertung im Rahmen einer Zertifizierungsbegleitung QNG. Die Stadt Braunschweig plant den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit 1-Feld-Sporthalle und Mensa im Braunschweiger Stadtteil Weststadt. Das Gebäude soll nach dem KFW 40 NH Standard errichtet werden. Für die Errichtung der zu planenden Gebäude soll durch das in diesem Verfahren zu findende Planungsbüro die Nachweisführung QNG erbracht werden. Es sollen Fördermittel für einen klimafreundlichen Neubau (KFN), Nichtwohngebäude Kommunen mit QNG beantragt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).