Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Hansestadt Herford
Hansestadt Herford · Herford · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
A. Entgegen der unter Ziffer 2.1 (Verfahrensart) getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Hansestadt Herford wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der sie unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen ihren Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist. C. Gründe für Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags: Die Hansestadt Herford war berechtigt den öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Stadtverkehr Herford GmbH (SVH) zu vergeben. Die SVH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Herforder Versorgungs- und Verkehrsbeteiligungs GmbH (HVV), welche ihrerseits im Alleineigentum der Stadt steht. Die Stadt ist damit in der Lage, über die Weisungskette HVV – SVH mittels der Ausübung ihrer Rechte in der jeweiligen Gesellschafterversammlung den ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der SVH im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB auszuüben. Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen Stadt und SVH ist ebenfalls eingehalten und wird auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Hansestadt Herford vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Stadtverkehr Herford GmbH (SVH).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
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