Beratung im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen
Münchner Wohnen GmbH · München · Bayern
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung soll folgende Leistungen im Rechtsgebiet Vergaberecht, Kooperationen, abdecken: a) Beratung bei der Strukturierung der verschiedenen Kooperationsprojekte b) Beratung hinsichtlich neuer vergaberechtlicher Strategien und neuer Vergabekonzepte c) Beratung / Betreuung / Durchführung von Kooperationsprojekten d) rechtliche Beratung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzepten für Kooperationsprojekte e) Beratung im kommunalen Haushaltsrecht und Kommunalrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten f) Beratung hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten g) Beratung im Beihilferecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten h) Beratung bei der Anpassung von Vergabekonzepten an geänderte Rechtslagen i) Beratung im Immobilienrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten j) allgemeine Unterstützung der Vergabestelle bei schwierigen vergaberechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Abwicklung von Kooperationen k) Erstellung eines kostenlosen Quartalsberichts zur Lage der Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Tätigkeiten unter Angabe von Kurzzusammenfassung des Sachverhalts, Parteien, Streitwert und Kostenstand
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Ausschreibung betrifft eine Rahmenvereinbarung für umfassende Rechtsberatungsleistungen im Bereich Vergaberecht und Kooperationen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- 29.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 29.12.2025 Original-Veröffentlichung
- 29.12.2025 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Ziff. 4.3.1 Bewerberbogen Vorher: Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei der Referenz um einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, der mit Neu- und / oder Sanierungsprojekten befasst ist, handelt. Sollte eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar sein, wird diese nicht gewertet. Bei Angabe der Referenzen hat der Bieter je Referenz folgende Punkte auszuführen: 1. Nennung der Eigenschaft der Auftraggebers des Referenzprojekts (öffentlich oder privat) 2. Problemstellung 3. Lösungsweg 4. Ergebnis Referenzen sind in den unten genannten Bereichen vorzulegen. Es sind jeweils für den sachbearbeitenden Rechtsanwalt und seinen Vertreter für jeden der genannten Bereiche bis zu drei Referenzen vorzulegen. I. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von baulichen öffentlichprivaten Kooperationen (ÖPP) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte II. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit innerhalb einer oder zwischen mehreren Kommunen/Gebietskörperschaften Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte III. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung bzgl. interkommunaler Zusammenarbeit (z.B. Gemeinden etc.) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte IV. Vernetzte Bearbeitung von vergaberechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und kommunal-haushaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Kooperationen. Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 1,5, d.h. maximal erreichbar 15 Punkte Insgesamt sind max. 90 Punkte zu erreichen Nachher: Der Bieter hat mit seinem Angebot einen sachbearbeitenden Rechtsanwalt (Hauptansprechpartner) und einen weiteren Rechtsanwalt als Vertreter zu benennen und für diese Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei der Referenz um einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, der mit Neu- und / oder Sanierungsprojekten befasst ist, handelt. Sollte eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar sein, wird diese nicht gewertet. Bei Angabe der Referenzen hat der Bieter je Referenz folgende Punkte auszuführen: 1. Nennung der Eigenschaft der Auftraggebers des Referenzprojekts (öffentlich oder privat) 2. Problemstellung 3. Lösungsweg 4. Ergebnis Referenzen sind in den unten genannten Bereichen vorzulegen. Es sind jeweils für den sachbearbeitenden Rechtsanwalt und seinen Vertreter für jeden der genannten Bereiche bis zu drei Referenzen vorzulegen. I. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von öffentlich-privaten Kooperationsmodellen bei Bauprojekten (z.B. ÖPP, Investorenmodell, Immobiliengeschäfte mit Bauverpflichtung; nicht klassische Bauaufträge oder GU-/TU-Vergaben) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte II. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit bei Bauprojekten (In-House-Konstellationen oder Zusammenarbeit verschiedener öffentlichen Auftraggeber (auch kommunaler Gesellschaften)) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte III. Vernetzte Bearbeitung von vergaberechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und kommunal-haushaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Kooperationsprojekten (als federführender Rechtsanwalt oder dessen Vertreter innerhalb der Kanzlei). Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte Insgesamt sind max. 75 Punkte zu erreichen
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