AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 19:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0c94d5d2-9708-4b20-874c-cb2f49053a03/

Beschaffung und Aufstellung von 4 Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung (akkubetrieben) zum Einsatz von Traffistar S350, inklusive Tiefbau und Installationsarbeiten, Inbetriebnahme und Schulung

Notice-ID: 0c94d5d2-9708-4b20-874c-cb2f49053a03 · Procedure-ID: da96fe01-4319-42b0-9cda-c61e8be7b0c1

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Helmstedt, Helmstedt
Veröffentlicht
17.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34970000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
339 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An den Standorten B244-A2 FR Helmstedt sowie FR Velpke und L295-A2 FR Braunschweig sowie FR Lehre sollen stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen eingerichtet werden. In die enstprechenden Messsäulen/Messkabinen sollen die vorhanden Traffistar S350 eingesetzt und betrieben werden können (entsprechend der Zulassung). Die Messsäulen/Messkabinen sollen akkubetrieben sein. Die Messäulen sind mit Blitzen und Datenfernanbindung zu versehen. Eine Schulung für 5 Messbeamte ist durchzuführen.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.10.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.09.2025
Zuschlagsentscheidung
17.09.2025
Angebotsspanne
300.838 – 300.838 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirts., Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).