(VDE9) Abzw Zeithain Bogendreieck (a) - Abzw Leckwitz (a) km 70,800 bis km 79,050 (VDE9) ABS Leipzg-Dresden
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
(VDE9) Abzw Zeithain Bogendreieck (a) - Abzw Leckwitz (a) km 70,800 bis km 79,050 (VDE9) ABS Leipzig-Dresden
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Eisenbahnbau (ABS Leipzig-Dresden).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
111 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 369: Die in der Ausschreibungsunterlage enthaltenen Querprofile der Haltepunkte Glaubitz und Nünchritz Anlagen 333003, 333004, 333012, 333013, 333014, und 333015 enthalten die Sauberkeitsschichten unter den Bahnsteigkantenfundamenten. Entgegen der Ausschreibung für die Errichtung der Winkelstützelemente (wo Leistungsverzeichnis und Pläne) den Einbau der Sauberkeitsschicht beschreiben, gibt es bei den Bahnsteigkanten keine Leistungspositionen zur Abrechnung der Leistungen aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Der AN ist bereits mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt. Hierbei handelt es sich um die Absicherung zur vertraglichen Leistungen. mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Der AN ist bereits mit den benötigten Personal und der benötigten Technik im unmittelbaren Umfeld tätig. Eine Beauftragung an Dritte führt zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten sowie Schwierigkeiten bei der Gewährleistung.//
- 10.04.2026 663 - Die im Zusammenhang mit der AP stehenden Punkte: • Beeinflussung des Straßenverkehrs und • Einschränkungen an Zufahrtsstraßen sind nicht explizit im Vertragswerk benannt, sind jedoch für den Bereich der EÜ Poststraße, km 73,035, darzulegen. Aus Sicht des Projektes handelt es sich um keine Planungsänderung. Es handelt sich um Schwierigkeiten im Zuge der Bauausführung. 747 - Zum 1. Anstrich Betreff: Da die durchgehenden Geländer auf Bauwerksteilen mit und ohne Bahnerdung vorzusehen sind, wird gemäß Ril 997.0206, Nr. 3, der Einbau von Isolierfeldern zur Potentialtrennung von Bauwerksteilen mit Einbindung in die Bahnerdung und ohne Einbindung in die Bahnerdung gefordert. Gemäß Baubeschreibung/ Vorbemerkung Nr. 0.5.1.1.2 besteht die vertragliche Auflage: "Vor Beginn der Ausführungsplanung ist zur Absprache des Erdungssystems und der Lage von Isolierfeldern eine Abstimmung mit dem Fachbereich E-Technik des AG notwendig." umzusetzen. Entsprechend vg. Auflage sind in der Ausführungsplanung Isolierfelder vorzusehen. In den LV-Positionen 11.07.0160 „Holmgeländer auf Bauwerk“ EÜ K 8512n, 12.08.0170 „Füllstabgeländer auf Bauwerk“ EÜ Fußgängerunterführung und 14.07.0170 „Füllstabgeländer auf Bauwerk“ EÜ Poststraße ist die Anordnung von Isolierabschnitten nicht vereinbart. Zum 2. Anstrich Betreff: Forderung der ZTV-ING (Fassung 2018), Teil 8, Abschnitt 4, Nr. 2.1, Absatz (3) bzw. ZTV-ING (Fassung 2022) Teil 6, Abschnitt 9, Nr. 2.1, Absatz (3) gilt bei Geländern an Wegen mit angrenzenden Fußgängerverkehr: "Bei Straßenbrücken und anderen Ingenieurbauwerken mit einer Länge von ≥ 20 m zwischen den Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx Flügelenden ist der Handlauf von Geländern mit Drahtseil auszubilden." Auf der Südwestseite befindet sich oberhalb der Stützwand eine Anliegerstraße und auf der Südostseite ist ein Parkplatz. Laut Baubeschreibung/ Vorbemerkung Nr. 0.6.3. „Brücken, Durchlässe, Stützbauwerke“ ist alleinig für die SÜ Floßkanal, Nr. 0.6.3.1.4, Abschnitt Überbau/ Ausstattung, ein Drahtseil gemäß Vorgabe der RiZ-ING Gel 19 vorzusehen und auch in der LV-Position 13.07.0130 gemäß "Im Handlauf feuerverzinktes Drahtseil, Durchmesser 20 mm, einziehen und verankern" vereinbart. In der LV-Position 14.07.0170 „Füllstabgeländer auf Bauwerk“ EÜ Poststraße km 73,035 ist der Einbau eines feuerverzinkten Drahtseils nicht vereinbart. 849 - Die angesprochenen Messbolzen beeinträchtigen bzw. schränken den Verkehrsraum im Bereich der EÜ FGU km 72,228 Bahnhofstraße und der EÜ km 73,035 Poststraße ein. Aus Sicht des Projektes handelt es sich um keine Planungsänderung. Es handelt sich um partielle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes bei 2 EÜs, den es gilt zu minimieren bzw. zu beseitigen.
- 10.04.2026 613 - Die Leistungen Gleisquerung HOA 940 Kottewitz sind LV-Titel 84 beschrieben. Gemäß Vertrag sollte die Gleisquerung im Bereich der HOA 940 bei km 6,045 (Strecke 6274) mittels Rohrvortriebsverfahren realisiert werde Mit Schreiben ZHL 1417 v. 04.12.2023 zeigte die ARGE bestehende Behinderung infolge des felsigen Untergrundes im Bereich der HOA 940 an. Die Durchführung des geplanten Rohrvortriebes musste abgebrochen werden und die vorhandene Technik zurückgebaut werden. Die Querung bei km 6,045 konnte nicht wie geplant mittels Rohrvortrieb realisiert werden, sondern musste in einer separaten Sperrpause in offener Bauweise hergestellt werden. Infolgedessen wurden auch Oberbauarbeiten und Vermessungsarbeiten notwendig 842 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Gemäß Rücksprache mit dem Leiter Instandhaltungsplanung und Segmentsteuerung (I.IA-SO-N-DRE-A) wurde die TP-Struktur für die EA- und MT-Anlagen weiterentwickelt, es sind teils neue bzw. geänderte Aufnahmen zu tätigen. und b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Der beauftragte AN hat die Datenstruktur Technischer Platz im Jahr 2023 für die Bereiche: Bf. Weißig, HP Glaubig und Abzw. Leckwitz angelegt. Es ist daher am wirtschaftlichsten, den gleichen AN für die neue bzw. geänderte Aufnahmen zu binden. oder c) aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Es ist möglich, einen anderen AN mit der Aufgabe zu betreuen, Dies bedeutet für den geschätzten Gesamtaufwand in Höhe von max. 2.500,-€ diverse Anfragen an entsprechende Fachfirmen, der vg. Aufwand steht in keiner Relation zu beabsichtigten Beauftragungshöhe. Und es wird bei der Aufwandshöhe sehr schwierig sein, ein Angebot zu erhalten. und d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Aus Sicht des Projektes handelt es sich nicht um eine Planungsänderung. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der Struktur der Technischen Plätze für die EA- und MT-Anlagen, mit teils neuen bzw. geänderten Aufnahmen. 858 - Begründung: Eine kontrollierte Zugänglichkeit (Zu-/Ausgang zum Gleis 2) im Bf Weißig für berechtigte Personen muss mittels des einzigen Schlüssels geschaffen werden. und b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Die Schaffung einer kontrollierten Zugangsmöglichkeit nur für berechtigte Personen mittes eines einzigen Schlüssels und einem Schlüsseltresor kann mit viel Aufwandf und Schnittstellenproblemen an einen Dritten zur Ausführung beauftragt werden, der Aufwand steht aber in keinem Verhältnis zur Höhe des geschäzten zu beauftragenden Aufwandes mit ca. 2.000,- €. oder c) aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Siehe zu b). und d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Aus Sicht des Projektes handelt es sich nicht um eine Planungsänderung. Es handelt sich um Schwierigkeiten in der Bauausführung 861 - zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Das Vorhalten der Biegevorrichtung inkl. Personal und Technik ist eine Forderung des Abnehmers und ist damit zwingende Voraussetzung zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu einzubauenden Weiche 12WA51 in der Umschaltsperrpause BZ 3.0.. und b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Die Leistungserbringung ist im Baufeld des beauftragten AN. Eine Leistungsabgrenzung mit einhergehender (VOB-)Leistungsabnahme der Leistungen des beauftragten AN ist nicht möglich (Umbaubereich mittels Betra). oder c) aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Siehe zu b). und d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Aus Sicht des Projektes handelt es sich nicht um eine Planungsänderung. Es handelt sich um Schwierigkeiten im Zuge der Bauausführung. Die Bereitstellung von Personal, Spezialgerät zum Biegen und ZWGroßgerät ist zwingend erforderlich für die Abnahmehandlungen des Prüfers bei der Freigab der Anlage mit Ende des Bauzustandes. Die vg. Beistellungen sind den Planungskosten zuzuordnen, da Prüfleistungen.
- 25.02.2026 760 - Die FAA muss zur Erbringung des Bau- SOLL rückgebaut werden, da sie im unmittelbaren Bereich des Trogbauwerkes für die EÜ- FGU liegt. Da nach aktueller Planung eine Wiederverwendung der FAA vorgesehen ist, ist selbige nunmehr geordnet / vorsichtig rückzubauen und für einen späteren Wiederaufbau auf dem Betriebshof der Gemeinde Glaubitz seitlich zu lagern (Anteil der AO 106) und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der FGU wieder zu errichten. Neu in AO 611 zur Ergänzung der aus der AO 106 resultierenden nicht beauftragten Leistung. 791 - Im Bereich der Schallschutzwand 1 sind Rettungs- un Fluchtwege mit entsprender Beschilerung zu versehen. Im Rahmen der detaillierteren Ausführungsplanung wurde entschieden, die Beschilderung mit zusätzlicher Angabe der Entfernung zum nächsten Notausgang in Metern zu versehen. Bei dieser Meterangabe auf den Schildern hadelt es sich um eine zusätzlche Leistung. 844 - Der Belastungsstopfgang ist vertraglich vereinbart und sollte entsprechend dem Bauablaufplan im Zeitraum vom 06.10. bis 10.10.2025 ausgeführt werden. Einschließlich Gleis 2 in Weißig.Verschiebung des Belastungsstopfgang von Oktober 2025 auf November 2025. Mehraufwendungen in Bezug auf zus. Vormessen, Stopfleistungen, Personale, Koordinationsaufwand. Lediglich das Gleis 2 in Weißig wurde mit einem Gerätekomplex bearbeitet. Durch den AN wurden die Arbeiten für den Belastungsstopfgang entsprechend BAP geplant und eingeordnet. Durch den AG wurde im Interesse einer IBN (BV Gößnitz) die für den Abschnitt ZHL eingetaktete Maschine umverfügt. (Festlegung per Mail vom 29.09.2025 und Vermerk in der Baubesprechung am 30.09.2025). Die Spp. wurden neu für den Zeitraum 23.11.-26.11.2025 eingeordnet. Witterungsbedingt konnte die Spp am 23.11.2025 (Frost) nicht durchgeführt werden. Leistungen wurden vom 24.11.-26.11.2025 vollumfänglich erbracht.
- 25.02.2026 826 - Durch sich weitere anschließende Bauvorhaben, wie das zukünftige BV Knoten Riesa und die Errichtung der Überleitstelle in Glaubitz ist es im Rahmen der Kosteneinsparung sinnvoll, die vorhandene Baustelleneinrichtung über das Vorhaben ZHL hinaus weiter zu betreiben. Dazu ist die dauerhafte Nutzung der Zufahrt nach Angaben des Kreisverkehrsamtes herzustellen incl. der dafür notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnung und Beschilderung. 834 - In der Entwurfsplanung/Ausschreibung war unterhalb des Pflasters die Verfüllung der Blöcke 11, 12 und EÜ bahnlinks und bahnrechts mit einem Kies-/Sand-Gemisch vorgesehen. Eine Entwässerung der Sohle der KiesSand-Verfüllung der o. g. Blöcke war nicht vorgesehen. Durch die fehlende Entwässerung in Sohle der Kies-/Sand-Auffüllung wäre es zu dauerhaft stauendem Wasser aus versickertem Niederschlagswasser innerhalb der verfüllten Trogblöcke gekommen. Durch das Stauwasser in der Kies-Sand-Auffüllung kann es kurz- bis mittelfristig zu Bauwerksschäden wegen ständiger Durchnässung sowie Frosthebungen kommen.
- 29.01.2026 753 Die Leistungen zum Belastungsstopfgang konnten nicht im gesamten Bereich (69,700-70,200) erfolgen, da beantragte Sperrbereiche nicht in der Betra enthalten waren. Diese Leistungen wurden in Abstimmung mit dem AG und AN auf die nächsten regulären Sperrungen verschoben (19.01.-23.01.2024). Auch hier keine Ausführung durch starken Frost und Reduzierung der Leistungen auf ein vertretbares Minimum.
- 22.01.2026 823 Gemäß Schreiben AG an Herrn Schneider vom 03.03.2022 - Baubedingte Inanspruchnahme der Flurstücke 414 und 415 der Gemarkung Nünchritz; Anzeige Mehrflächenbedarf und grunderwerbliche Regulierung.
- 21.01.2026 327 Siehe zu a).Der AN ist bereits mit den benötigten Personal und der benötigten Technik im unmittelbaren Umfeld tätig. Eine Beauftragung an Dritte führt zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten sowie Schwierigkeiten bei der Gewährleistung.
- 20.01.2026 514 Der AN ist bereits mit der Planung beauftragt. Der weitere Betrieb der ZN Anlage ursprünglich nicht vorgesehen. Diese Leistungen können nur von den vertraglich gebundenen AN erbracht werden und können nicht getrennt werden.
- 19.01.2026 829 - Die Leistungen zum Versickerbecken S 88 sind im Titel 42.20 (Erdbau) beschrieben und angeboten. Ergänzende Informationen unter Baubeschreibung Pkt.0.6.1.3 Im Rahmen der Begutachtung der Fläche wurden unterschiedliche Bodenarten festgestellt, die teilweise schluffig, tonige Sande enthalten und keine ausreichende Versickerung gewährleisten. Daraus ergibt sich das Erfordernis eines örtlichen Bodenaustauschs in Teilbereichen bis zu den unterlagernden vorerkundeten grobkörnigen Sanden um einen ausreichenden Wasserabfluss/Versickerung zu gewährleisten Erst mit Freilegung der gesamten Fläche wurden die unterschiedlichen vom Gutachten abweichenden Böden festgestellt.
- 19.01.2026 805 - Die Verwendung von Alu-Kabeln sind eine resultat der Planung hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Ressourcen und der Minimierung von Diebstahldelikten. Die Verwendung der Kabel steht in direkten Zusammenhang mit der der bereits an den AN vergebenen Ausführungsplanung und weiteren Bauteilen der EWHA und NEA. Eine Vergabe an Dritte ist aus technischer Sicht nicht möglich.
- 19.01.2026 MKA 815 Aufgrund der Einführung der ZTV-ING 2022 sind u. a. geänderte Anforderungen im Teil 6, Abschnitt 7 der technischen Vertragsbedingung für den Bereich der Fahrbahnübergänge aus Asphalt für den Bereich der SÜ Floßgraben zu berücksichtigen.
- 16.01.2026 809 Entsprechend der einzelnen Bauphasen erfolgten die Planung und Erstellung der PT1 Unterlagen. Die PT1 Planung setzt jeweils auf den vorangegangenen Bauzustand auf und wird entsprechend fortgeschrieben. Mit dem PT1- Bz3.0 mussten Stichkabel für die bahnrechte Seite in verschiedene Kabelschränke, welche in Bph 1 (für den Bz 2.0) bl errichtet wurden, eingeklemmt werden. Die Stichkabel konnten, aufgrund ihrer Größe, teilweise nicht in die Kabelschränke eingeführt werden, sodass an einem Standort ein größerer Kabelschrank seitens Siemens geliefert und der alte Standort umgebaut werden musste. Die dafür erforderlichen Kabeltiefbauleistungen wurden seitens der ARGE als zusätzliche Leistung erbracht. Die tatsächlich notwendigen Einführungen wurden erst im Zuge der Fortschreibung der Planung ersichtlich und sind für eine vorschriftenkonforme Anlage zwingend notwendig.
- 15.01.2026 MKA 795 Einordnung der Leistungen im Zusammenhang der Betra Nr. F 410724 im Zeitraum 12.06.2023 (20:00 Uhr) bis 13.06.2023 (05:00 Uhr). In der Berichtigung der Betra wurde die Sperrzeit am 13.06.2023 auf (00:00 Uhr – 04:00 Uhr) korrigiert und gekürzt. Somit konnten die eingeordneten Leistungen nicht vollumfänglich realisiert werden. Neueinordnung der Restleistungen in die vorhandene Sperrpausen zur Realisierung des Bz.2.2.1. vom 12.01.-22.01.2024. Absage der Arbeiten durch ALV auf Grund der vorherrschenden Schienentemperaturen unter 3°C. Verschiebung letztendlich auf die Spp. Vom 16.03.2024
- 14.01.2026 MKA 814 Siehe Protokoll vom 13.08.2025 „Besprechung zur Festlegung der erforderlichen Bauwerksdokumentation und Abgrenzung Unterhaltung ABS Leipzig - Dresden BA Zeithain-Leckwitz – ZHL, Anlage der MKA 814.
- 13.01.2026 579 Um die erste Bauwerkshauptprüfung für die im Btereff benannten Bauwerke durchführen zu können.
- 12.01.2026 840 Die in der Ausschreibung vorgesehene Lösung war nicht umsetzbar, da damit die vom künftigen Betreiber gewünschte Fläche und Zugänglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Schacht und Geräten der Hebeanlage nicht gewährleistet werden konnte. Weiterhin war es erforderlich den Platz für Stellfächen für Anschluss-, Zähler-, Schalt- und Steuerschränke auf der Ebene der Schachtoberkante der Hebeanlage zu schaffen, die, aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse, ebenfalls lediglich mit Hilfe der Sicherung des Geländesprunges mit einer Stützwand möglich war.
- 09.01.2026 782 Die Ausführungsplanung wurde durch die Ingenieurgesellschaft Uhlig & Wehling GmbH im Auftrag der ARGE, basierend auf der EP erstellt. Die Änderungen resultieren aus den gültigen Regelwerken, der statischen Nachweisführung und den Forderungen des KSBA Meißen.
- 08.01.2026 797 Die genauen Abstände zwischen den Geländern und der LSW waren erst mit größerer Detailtiefe der Ausführungsplanung erkennbar. Die Notwendigkeit der Erdung ist in direkter Abhängigkeit mit dem Abstand.
- 07.01.2026 400 Die Zulage „Anschluss Verbau an bestehendes Bauwerk“ ist für die EÜ Floßgraben vertraglich nicht vereinbart, jedoch ausführungstechnisch notwendig.
- 06.01.2026 568 Zusätzlicher Betrieb der GfB am Bf Weißig in Bauphase 2 infolge der Bedenkenanzeige des AN. Da die ursprüngliche Unterverteilung im Stellwerksgebäude nicht mehr existiert, sind die Anfertigung neuer Bestandspläne und zusätzlicher Suchschachtungen, Erd- und Kabeltiefbauarbeiten.
- 05.01.2026 821 Die Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart und wurden bereits über Nachträge vergütet. NT 51, NT 81, NT 82, 173 und 182 Die in den Nachträgen angebotenen Mengen und Vordersätze wurden vor Ausführung ermittelt. In der Ausführung kam es zur Überschreitung der Mengen.
- 17.12.2025 MKA 773 Gemäß u. a. Schreiben AG Nr. 978 mit den im Zusammenhang getroffenen Anordnungen zur Sicherstellung der Oktobersperrpausen zur Entladung der Oberbaustoffe.
- 16.12.2025 MKA 807 Im Rahmen der vertiefenden Planung wurde festgestellt, dass auf Grund der Höhe der Böschung und der notwendigen Neigung der Treppe diese über die planfestgestellten Grundstücksgrenzen der DB InfraGo hinausgeht. Um einen weiteren Grundstückserwerb zu vermeiden wurde die Treppe um 90 Grad (parallel zur LSW) angeordnet. Was eine zusätzliche Winkelstützwand erforderlich machte, um die Höhenunterschiede zu überbrücken und die Standsicherheit der Böschung zu gewährleisten.
- 15.12.2025 771 Die vg. Leistungen sind in Summe das Ergebnis der Abstimmungen mit den Gemeinden Glaubitz und Nünchritz. Zum Stellen einer befristeten provisorischen Beleuchtung im Bereich BÜ Bahnhofstraße: Die temporäre Beleuchtung wurde durch den erforderlichen Rückbau der Stellwerktechnik aus dem Bereich des Erdgeschosses des Bahnwärterhauses notwendig.
- 08.12.2025 798 Im Zusammenhang der Baufeldfreimachung und Rückbauleistungen wurden Einbauten freigelegt bzw. ersichtlich die 1. Nicht im Leistungsverzeichnis abgebildet sind wie Randwegverbau, Pfosten, LST-Altanlagen mit Stahlseilen etc. 2. Im LV enthalten wie der Rückbau von Bestandskabelschränken im Titel 73.09. wo die Leistungen bereits mit 100 % abgerechnet wurden. Diese Einbauten sind zur Umsetzung der vertraglichen Leistung zwingend zu entfernen und der Entsorgung zuzuführen.
- 01.12.2025 816 Zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt sind die Flanken von höher liegenden Fahrbahnrändern, bzw. bei Verkehrsflächen ohne/mit geringer Querneigung beide Flanken, durch eine Flankenversiegelung mit heißem Bitumen abzudichten, um damit das Eindringen von Wasser in die Asphaltschichten zu verhindern. Die Ausführung, der mit dieser Mehrkostenanzeige beschriebenen Leistungen, ist zur Herstellung einer regelwerkkonformen, abnahme- und an den künftigen Betreiber übergabefähigen Straßenanlage erforderlich.
- 27.11.2025 AO 539 Aufgrund der größeren Detailtiefe der PT1-Planungen und den daraus resultierenden Kabeländerungen sowie von gestörten Lieferketten kommt es zu erheblichen Lieferverzögerungen bei den durch den AN zu materialisierenden LST-Kabeln im o.g. Bauvorhaben. Durch den AG wurden daraufhin Kabelbestände indentifiziert, die durch den AN an vom AG benannten Stellen abzuholen sind.
- 26.11.2025 MKA 781 Mit der Fortschreibung der Planung aus der EP und der darauf basierenden PT 1 Unterlagen änderten sich Signalstandorte, Bezeichnungen, sowie Mengen in Bezug auf die Stationierung von Signalen. Teilweise resultierend aus der Erweiterung des KTB im Bereich des Stellwerk Abzweig Zeithain Bogendreieck. Der Angebotspreis basiert auf den aus der AU ersichtlichen Leistungen und wurde pauschal für den kleinen KTB angeboten bzw. über die Mengenangabe kalkuliert. Die zusätzlichen Leistungen sind über den HV nicht geregelt / erfasst.
- 24.11.2025 332.396 Entsprechend der AU/EP wurde die Ausführungsplanung erstellt und dem BVB zur Prüfung vorgelegt. Durch den BVB wurden Zweifel geäußert, ob die umgesetzte EP in Bezug auf Standsicherheit, Rissbildung bei den zu verlegenden Wasserbausteinen den Vorgaben der UNB und LTV entsprechen. Darauf hin wurde die ARGE aufgefordert 3 mögliche Varianten aufzuzeigen die ggf. eine bessere Lösung Führung der Otter und Standfestigkeit im Bereich der EÜ Floßgraben gewährleisten. Die Varianten sind mit der LTV, Floßmeisterei, UNB und AG abzustimmen. Dabei wurde der Variante Winkelstützwand als Unterbau für die Verlegung der Wasserbausteine der Vorrang gegeben.
- 17.11.2025 MKA 797 Zum 1. Punkt der MKA 708: Ergänzende Borde werden notwendig, um an den Bestand anzuschließen. Zum 2. Punkt der MKA 708: Forderung von dem Abwasserzweckverband Elbe-Floßkanal und von der Verkehrsgesellschaft Meißen. Zum 3. Punkt der MKA 708: Forderung durch die Gemeinde Nünchritz. Zum 4. Punkt der MAK 708: Durch die Errichtung u. a. einer Aufweitung im Bereich der Kreuzung K8512n/S88 und dadurch Kollision mit der Telekom-Leitung im Bestand im Rahmen der Straßenausbauarbeiten.
- 12.08.2025 772 - Mit Mail vom 05.02.2025 von Herrn Brandenburg wurde das Projekt ZHL informiert, das die HP Nünchritz und Glaubitz zu den ZKB-Maßnahmen der DB InfraGO gehören und sich die Ausstattungskriterien geändert haben. Die Umsetzung der Vorgaben wurden in der Teams-Besprechung mit dem BM am 06.03.2025 besprochen und festgelegt. Austausch der Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, Verglasung der Wetterschutzhäuser. 774 - Im Zuge der vertiefenden Planung wurde ersichtlich, dass die in der EP und AU enthaltenen Zuführung zur Baustelleneinrichtung des AG/AN im neu zu errichtenden Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße liegt. Da der Rückbau und die Vorhaltung der BE erst nach bzw noch längere Zeit erhalten bleiben muss (Realisierung Straßenbau Juni/Juli 2025, Rückbau BE vertraglich nicht vor 2027) ist eine Umverlegung der Zufahrt für die Realisierung des Straßenbaus zwingend notwendig. 776 - Im Zuge der Ausschreibung wird durch den Fachbeauftragten die vermutliche Anzahl der auszubauenden wiederverwendungsfähigen Schwellen festgelegt. Da im Laufe der Zeit von der Ausschreibung bis hin zum tatsächlichen Zeitpunkt des Ausbaus große zeitliche Differenzen auftreten können, erfolgt meistens durch den Fachbeauftragten eine erneute Begehung und Präzisierung unmittelbar vor dem Ausbau. Im konkreten Fall ergab sich eine Erhöhung der wieder zu verwendenden Schwellen von 2062 Stck. Der Rückbau erfolgt schonender und die Schwellen sind auf Hölzern zum Abtransport zwischenzulagern. Im Rahmen des wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen Ressourcen eine notwendige Leistung. 777 - Zusammengefasst ergeben sich die Änderungen grundlegend durch die Anordnung eines Torsionsbalkens an der EÜ Wiesentorstraße. Einhergehend hiermit verschiebt sich die Böschungsoberkante und dadurch ergibt sich zwangsläufig auch eine Verschiebung des Böschungsfußes bei Einhaltung der vorgegebenen Böschungsneigung. Detaillierte Begründungen siehe *-*******. Zu *,**,***: Die Maßnahmen wurde im Zuge Umbau des Streckenabschnittes erforderlich, um den öffentlichen Personenverkehr mit dem DB-Fahrausweisautomat aufrecht zu erhalten. Die Abstimmungen zur temporären Maßnahme wurde mit dem DB-Bahnhofsmanagement getroffen. Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 Zu ****: Mit dem ergänzenden Einbau von Winkelstützkörpern kann die Böschungsneigung auf 1 : 1,25 eingehalten werden, ohne vg. Stützkörper ist die Böschungsneigung gemäß Ril mit 1 : 1,5 nicht realisierbar. Zu *****: Ist im Zuge Umbau des Streckenabschnittes und in Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich. Zu ******, *******: Gemäß freigegebener Ausführungsplanung. 779 - Gemäß der freigegebenen Ausführungsplanung wird eine zusätzliche Wartungstreppe bahnrechts am km 73,630 im Bereich der LSW 1 erforderlich. 793 - Die Abschaltung der 20 KVTrafostation DWIG ist laut AU im Bzst. 3.1 vorgesehen. (Außerbetriebnahme ab dem 30.04.2025 siehe Protokoll 123.BB) Nach Abschaltung ist der Trafo zur Abholung an die Sachsenenergie zu übergeben. Auf Grund der Lage der Trafostation ist der Rückbau der Station umzusetzen: -keine weitere Nutzung des Gebäudes möglich -Vermeidung von Vandalismus und mutwilliger Zerstörung. -Gewinnung von zusätzlichen Flächen für die LAP ausgleichsmaßnahmen durch weitere Bepflanzung
- 08.08.2025 Achse 10: Eine zusätzlich zu erbringende Böschungssicherung mit sog. „Lego Betonsteinen“ wird im Zusammenhang mit dem Erbringen der vertraglichen Leistungen notwendig, um alleinig die Rammebene abzustützen im Zusammenhang mit einer Sicherung des Zaunes zugehörig dem Gelände Werk Wacker. Achse 20: Im Zuge der Rammarbeiten des Verbaus für Achse 20 wurde ein erhöhter Felshorizont angetroffen. Daraufhin wurden statische Nachberechnungen notwendig mit dem Ergebnis: Abgrabung des Dammes zur Entlastung des Verbaus. Die Bohlen wurden entsprechend örtlicher Festlegung auf Höhe gemäß LV-Position 15.03.0050. „Zulage für verbleibenden Verbau“ HLV Bezug Pos. 15.03.0050 zu schneiden.
- 24.06.2025 MKA339 Der Anspruch leitet sich daraus ab, dass gemäß LV-Pos. 71.03.0180 „Baugrund-beurteilung für Lichtmaststandorte“ ergeben hat, dass für 7 Maststandorte L-D bahnlinks des Beleuchtungsstranges ML2.2 von km 76,730 bis km 76,909 eine Bodenverbesserung erforderlich wird. Dies bedeutet, dass ein Mehraushub von 20 cm für die LV-Position 71.03.0070 notwendig wird, um diesen Aushubbereich mit Mineralgemisch bzw. Magerbeton zu verfüllen. MKA481Die ARGE ist bereits mit umfangreichen Leistungen zur Errichtung der Gfb beauftragt. Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten bei der Herstellung der Mastfundamente ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes, da sich diese im unmittelbaren Baufeld des AN befinden. MKA712 Mit dem Ausbau der Bahnstrecke 6363 Leipzig – Dresden für eine Geschwindigkeit von 200 km/h sind Durchgänge im Geländerbereich alle 6 m vorzusehen, anstatt alle 25 m. Im Zusammenhang ändert sich die geplante Positionierung des Geländers mittels Verschiebung in Richtung Gleis MKA734 Der AN ist bereits mit der Erichtung der HOA beautftragt. Die hier in Rede gestellten Leistungen stellen eine Anpassung der bereits beauftragten Stromversorgung der HOAs dar. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlicher Baustelleneinrichtung, Schwierigkeiten bei der Gewährleistung, zu Mehraufwand hinsichtlich Koordinierung sowie zusätzliche Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten und Verantwortlichkeiten führen. MKA744 Um die 2 betrachteten Ausgangsbereiche der Fußgängerunterführung Bahnhofstraße bahnrechts anlegen zu können, bedarf es stützender Elemente in Form von Winkelsteinen und jeweils einem Geländer. MKA759 Die Notwendigkeit der Errichtung der Bestandskabeltröge konnte trotz Sorgfallt erst im Zuge der größeren Detailtiefe der Ausführungsplanung abschließend beurteilt werden MKA767 Die ARGE ist bereits mit umfangreichen Bauleistungen im oben genannten Bauvorhaben beauftragt. Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten im Zeitplan ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes, da im unmittelbaren Baufeld des AN.
- 05.06.2025 340 - Die Anbindung von HOA/FBOA über LWL-Kabel ist seit 2022 zulässig. Die Kupfertechnik wird vsl. in den nächsten Jahren abgekündigt, was erhebliche Probleme bzgl. Verfügbarkeit und Support der technischen Komponenten zur Folge hat.
- 13.05.2025 Der AN ist bereits mit der Errichtung der HOA beauftragt. Die hier in Rede gestellten Leistungen stellen eine Anpassung der bereits beauftragten Stromversorgung der HOAs dar. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlicher Baustelleneinrichtung, Schwierigkeiten bei der Gewährleistung, zu Mehraufwand hinsichtlich Koordinierung sowie zusätzliche Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten und Verantwortlichkeiten führen.
- 29.04.2025 MKA660) Rammarbeiten Durchlass 51, km 77,195: - Nachrechnung durch Ausführungsplaner incl. Festlegungen für die Bereiche der Verbaubohlen, die nicht auf ihre geplante Absetztiefe eingebracht werden können. - Umsetzung der Festlegungen des Planers in Abstimmung MKA666) Die Problematik des aufgefunden Packlagers im Beriech km 74,80 bis 75,53 bahnrechts konnte erst nach Ausbau des Schotters erkannt werden. Eine Erkundung unterhalb der Betriebsstrecke ist trotz Sorgfalt nicht möglich. MKA758) Beton hat gegenüber Asphalt einen etwa doppelt so großen thermischen Längenausdehnungskoeffizient. In Folge wird in den einschlägigen Regelwerken und Richtzeichnungen (ZTV-ING, RIZ-ING) ist bei aneinander angrenzenden Bauteilen u. a. Beton und Asphalt eine elastische Fuge, gemäß ZTV-Fug StB, vorzusehen. Die vertragliche Vereinbarung zur angesprochenen Fuge fehlt.
- 27.02.2025 MKA701 : Erst bei der 3. Analyse und Beprobung des Haufwerkes wurden Unregelmäßigkeiten bzw, eine erhöhte Schadstoffkonzentration nachgewiesen die eine Entsorgung der Böden in Penig unmöglich machte.
- 26.02.2025 MKA 534 - Die Holzwolle-Leichtbauplatten wurden im Zuge Rückbau des Güter bzw. Lagerschuppens Bereich HP Glaubitz im Gebäudeinneren freigelegt 3und sind nicht vertraglich vereinbart. MKA 676 - Im Zuge Erstellung der Ausführungsplanung zur EÜ K8512n ist die Rohrdurchführung im Block 9 zur Hebeanlage aufgrund eines erhöhten Grundwasserstandes, wasserdicht auszuführen. Aufgrund künftig zu erwartendes Elbhochwasser einhergehend mit chemischem Angriff u. a. auf die Rohrabdichtung ist diese in Edelstahl V4A vorzusehen. Aufgrund des Materials ist dieses mit einer 25-jährigen Produktgarantie versehen.
- 26.02.2025 MKA 680: Um die Ausführungsplanung im Bereich Straßenbau mit seiner Entwässerung für die Trogbereiche in der Bahnhofstraße in Glaubitz umzusetzen, sind ergänzende Schachtbauwerke, Rohrleitungen, Straßenabläufe mit Leichtflüssigkeits-abscheider und einer Rigole vorzusehen. Die Einzelmengen sind der Anlage zur MKA 680 zu entnehmen. MKA 716: Im Rahmen der Rammarbeiten der Bauwerke in Glaubitz: EÜ km 72,180, K8512n, EÜ km 72,228, Fußgängerunterführung und EÜ km 73,035, Poststraße Regiestunden aufgrund von einem Aufschließen von Hindernissen im Baugrund.Der mit Schreiben ZHL 1700 vorgelegte NUN-Aufwand ist gemäß Anzahl, Umfang und in Abgrenzung von den im Vertrag vereinbarten LV-Positionen von der Bauüberwachung (Vertrags-Soll / Ist) abzugrenzen und entsprechend den vertraglichen Regelungen zu bearbeiten. Auf vg. Basis können Regiestunden anerkannt werden.
- 26.02.2025 MKA705: Die Bahnsteige der Haltepunkte Glaubitz und Nünchritz sind mit DSA-Plus auszurüsten. Die höheren Anforderungen des Lastenheftes DSA-Plus im Vergleich zum DSA und die Aufwendungen durch die Neuheit der Produkte fließen in die Planung ein. Die vertragliche Ausführung basiert auf dem aktuellen technischen Stand zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2019. Zu dem Zeitpunkt gabe es keine DSA-Plus bzw. deren Zulassung und Planungsleitfäden.
- 26.02.2025 MKA727: Aufgrund geänderter Anforderungen an die TK-Infrastruktur von ETCS durch Ril Änderung (RiL Nr. 819.1343 Absatz 10 (2)) im Jahre 2019 wird es notwendig, die bestehende Entwurfsplanung TK-ETCS fortzuschreiben. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine neue Kabeltrasse zwischen RBC Priestewitz (in Weißig) und ESTW-Z Priestewitz zu errichten, die das Kriterium der Trassenredundanz zur bestehenden Kabeltrasse erfüllt.
- 26.02.2025 MKA743: Die Planung der HOA 940 ist nach Ril 859.1703 durchzuführen, da in der AP offene Punkte entstanden sind, welche erst später geklärt werden konnten. Die entsprechenden Dokumente sind nach dem 01.09.2024 nachgereicht worden und müssen daher mit der neuen Ril geprüft werden. Die zusätzliche Planung entspricht nicht dem in der Kalkulation aufgeführtenPlanungsumfang. Da die von uns bereitgestellte Bremswegberechnung sich als fehlerhaft erwies, ist die Position des Haltesignals neu zu ermitteln.
- 26.02.2025 MKA687: Der vorgefundene Bestandsdamm von km 73,600 bis km 73,850 bahnrechts Böschungsbereich, soll mittels Auftrages bzw. Anarbeitung verbreitert werden. Somit vergrößert sich die seitliche Ausdehnung der Bahnanlage infolge der Herstellung flacherer Böschungsneigungen. Diese Leistungen sind zwingend zur Herstellung einer regelkonformen Anlage erforderlich. Der Sachverhalt wurde dem EBA mit PÄ Nr. 11 angezeigt und mit Unbedenklichkeit Datum 17.03.2022 vom EBA bestätigt.
- 26.02.2025 MKA679: Um konkludent auch für die Lärmschutzwände der bahnrechten Seite zu handeln, sind für die Pfostenprofile, die sich im Rahmen der freigegebenen Ausführungsplanung ändern, eine geänderte Materialisierung vorzusehen.
- 26.02.2025 MKA715: Um den angesprochenen Rohrgraben vertragsgemäß ausführen zu können, ist der Ausbau/ Beseitigung der aufgeschlossenen Hindernisse notwendig. MKA733: Die um 1 m vergrößerte Höhe der jeweiligen Lärmschutzwand der bahnrechten Lärmschutzwände gegenüber der bahnlinken Seite erfordern eine verstärkte Verankerung für den Fußbereich der jeweiligen Lärmschutzwand.
- 25.02.2025 MKA 509 - Auf Grund der baulich notwendigen vorfristigen Außerbetriebnahme des Schrankenposten in Glaubitz, dem Abriss des Empfangsgebäudes in Glaubitz zur Realisierung der Restleistungen zur Errichtung der Bahnsteigkanten, Lärmschutzwand und des Bahnsteiges auf der bahnlinken Seite begingt es einer vorfristigen Ibn der HOA 940. Der dazu notwendige Stromanschluss kann nur über ein Netzersatzaggregat zur Verfügung gestellt werden. MKA 707 - Das Schachtbaubauwerk für die vereinbarte Hebeanlage steht solitär und ist in seiner Lage mit seinem vorgegebenen Abstand, außerhalb der vertraglich vereinbarten Baugrubeneinfassung Trogbereich der EÜ K8512n mittels Verbau, verortet. Für das Schachtbaubauwerk kann die zum Schachtbauwerk erforderliche Baugrube nicht in offener Bauweise erstellt werden, da der Platzbedarf durch angrenzende Bebauung fehlt. MKA 708 - Es werden ergänzende Borde notwendig, um an den Bestand anzuschließen. -Forderung vom Abwasserzweckverband Elbe-Floßkanal und von der Verkehrsgesellschaft Meißen. -Forderung durch die Gemeinde Nünchritz. -Durch die Errichtung u. a. einer Aufweitung im Bereich der Kreuzung K8512n/S88 im Rahmen von Straßenausbauarbeiten. MKA 711 - Im Zuge der vertiefenden Planung und den vorgefundenen tatsächlichen Begebenheiten vor Ort ergaben sich die Anpassungen in Bezug auf die Standorte der Beleuchtungsmaste und der daraus resultierenden Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. MKA 713 - Gemäß Anordnung Nr. 402 wurde u. a. nur die planerische Untersuchung mit Darstellung einer möglichen geometrischen Anordnung einer Servicetreppe im Bereich der EÜ km 76,237 angeordnet. Inzwischen gibt es eine Lösungsfindung für die nachträgliche Positionierung einer Servicetreppe im Bereich EÜ km 76,237, wir verweisen dazu im Zusammenhang auf Ihre MKA 713. Im Ergebnis ist die freigegebene bahnlinke Ausführungsplanung im Bereich EÜ km 76,237 hinsichtlich Servicetreppe und Anpassung Geländer Rangierweg anzupassen und die betreffende Servicetreppe mit einer partiellen Geländeranpassung Rangierweg ist baulich umzusetzen.
- 25.02.2025 MKA 651 und MKA 702 - Gemäß Ausführungsplanung wurde jeweils für das Schachtunterteil der Hebeanlage EÜ FGU und EÜ k8512n die Betongüte C40/50 anstelle vertraglich C 30/37 festgelegt. Aus Sicht des Projektes handelt es sich nicht um eine Planungsänderung. Es handelt sich um Schwierigkeiten in der Bauausführung.3 MKA 723 - Um die Vermessungsdaten im Rahmen der Ausführungsplanung einheitlich auf Basis DB_REF2016 im Rahmen der Ausführungsplanung zu verarbeiten. MKA 726 - In Vorbereitung der Ausführungsplanung wurde durch das von der Arge beauftragte Planungsbüro bsi im Zuge einer Überprüfung der Bauwerks geometrie der Bestands-EÜ km 77,485, Kreisstraße 8557, festgestellt, dass unter Einbeziehung des zu planenden Rettungsweges auf der bahnrechten Seite die vorgesehene Positionierung des vertraglichen Füllstabgeländers geändert werden muss.
- 03.02.2025 MKA 702: Die Leistung ist erforderlich, um die Zugänglichkeit für den Entwässerungsschacht herzustellen und diese zukünftig zu unterhalten. MKA745: Die geänderte Planung sieht die Verlegung von Kabeln in einer Schlaufe zwischen der Unterverteilung (UV) sowie zwischen den mit der Bauüberwachung abgestimmten Beleuchtungsmasten im Bf Weißig vor. An der Unterverteilung wird eine Muffe notwendig.
- 27.01.2025 MKA 670 - Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Beginn des HP, wird die LSW nicht in Rammrohren gegründet, sondern auf dem neu zu errichtenden Trogbauwerk (Ortbeton-Winkelstützen am oberen Ende der Treppe). Die LSW wird, wie bei den anderen Ing.BW, mit Ankerkörben gegründet. Entsprechende Leistungspositionen für vg. Körbe sind jedoch nicht im HLV enthalten. -Einbau von Ankerkörben zur Errichtung der LSW im Bereich der Ortbeton-Winkelstützen am oberen Ende der Treppe. -Berücksichtigung in der Bestandsplanung.
- 24.01.2025 MKA 742 - Es handelt sich um Materialien/ Stoffe/ Abfälle, die im Zuge der Umbaumaßnahme der Bahnstrecke angefallen sind und die bisher nicht vertraglich vereinbart sind. Der AG als Abfallerzeuger hat die sogenannte „tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle“ gemäß § 3 Abs. 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) inne.
- 16.01.2025 MKA 563 Aufgrund der Blockverdichtung werden zusätzliche Achszähler notwendig. Diese sind bahnrechts an den verlängerten Kabeltrog anzuschließen. MKA 696 Die Beleuchtungsberechnung in Zusammenhang mit den vertraglich vorzusehenden Anbauleuchten gemäß LV-Position 71.10.0010 hat u. a. ergeben, dass 2 weitere Leuchten im Bereich der Fußgängerunterführung notwendig werden. Im Zusammenhang mit dem Vandalismusschutz sind diese als Einbauleuchten auszuführen.
- 02.01.2025 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes, da im unmittelbaren Baufeld des AN. Eine Vergabe der o.g. Leistungen würde zu einem erheblichen Mehraufwand aufgrund von Koordinierungsleistungen zwischen AN und Dritten und zu erhöhten BE-Kosten führen.
- 26.09.2024 638 - Die im Zuge der Inbetriebnahme des Bauzustandes 2.1.0 verbliebenen AG-beigestellten LST- und 50 Hz Kabel mit zugehörigen Trommeln und analog die von der Arge nicht in Gänze verbauten Kabel mit ihren Trommeln, die gesamthaft zur DB-Betriebsstelle Riesa verbracht und dort lagern, sind noch offene Beträge zur Kabelvergütung und zu Trommelmieten bzw. Ankauf der Trommeln zu bestimmen, damit das gelieferte Konvolut in Zukunft dem ALV kostenfrei zur Verfügung steht.
- 26.09.2024 587-600 - Im Rahmen der vertiefenden Planung und unter Berücksichtigung der Kennwerte zur Nachweisführung für die Standsicherheit ergaben sich geänderte Längen, Durchmesser und Wandstärken für die einzubauenden Rammrohre.
- 26.09.2024 573,593 - Aufgrund einer geänderten Planung der Errichtug der Dienstwegtreppe an der EÜ Weg Wacker 76,242 sind Anpassungen der Gleisfeldbeleuchtung des Bahnhofs Weißig notwendig. Außerdem sind am HP Nünchritz erneute Beleuchtungsberechnungen notwedig, da die Bestandsbeleuchtung die eforderten Lichthöhepunkte nicht erreicht.
- 26.09.2024 139 - Artenschutzrechtliche Kontrollen für kommende Bauflächen im Zeitraum der Vogelbrutsaison sind nicht Inhalt des LBP und des geschlossenen Vertrages. Im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2021 sind jedoch lokale Oberbodenarbeiten gemäß Bauablaufplanung umzusetzen. Auf Flächen mit Bodenbrüterverdacht, insbesondere auf bisher ungestörte Gras- /Hochstaudenfluren werden daher artenschutzrechtliche Kontrollen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Die artenschutzrechtlichen Kontrollen können analog betrachtet, auch den schützenswerten Zeitraum in den Folgejahren betreffen.
- 26.09.2024 253 - Der Einsatz eines Batcorder dient zur Aufzeichnung und Analyse von Fledermausrufen und ist bei unübersichtlichen Gebäudestrukturen und Zugängen üblich, jedoch vertraglich nicht vereinbart, da nicht vorhersehbar. Der Abbruch des Gebäudes Gebäude km 77,4 war für das Winterhalbjahr 2022/23 geplant, jedoch konnten die Artenschutzkontrollen aus Gründen der Vermietung durch die DB Imm und in Folge fehlender Zugänglichkeit erst im Oktober 2022 einhergehend mit niedrigen Temperaturen begonnen werden.
- 26.09.2024 664 - Im Bereich Bauabschnitt 2 für den Dammbereich bahnrechts im Rahmen der zu erbringenden vertraglichen Erdbauleistungen soll eine Suchschürfe durchgeführt werden und basierend darauf eine geotechnische Stellungnahme ausgearbeitet werden. Diese Leistungen sind notwendig, um die vertraglich vereinbarte Leistung Dammaufbau und Dammverbesserung zu erfüllen. Auf Grund der sehr unterschiedlichen und wechselhaften Ausbildung des Bestandsdammes mussten zusätzliche Schürfen und Begutachtungen erfolgen, um im Vorfeld geeignete Maßnahmen zur fachgerechten Ertüchtigung unter Einhaltung der RIL 636 festzulegen.
- 24.09.2024 693 - Im Rahmen der anstehenden Profilierungs- und später Rekultivierungs-arbeiten im Bereich des Bahngeländes ist im Vorfeld eine Verschleppung und einhergehende Ausbreitung von Knöterich proaktiv durch das Projekt ZHL zu unterbinden, damit diese Aufgabe nicht bei den späteren DB-Instandhaltungsarbeiten verbleibt. aktuell
- 23.09.2024 252 - Der Abbruch der Gartenlauben unterstützt die Baufeldfreimachung und die spätere Rekultivierung gemäß einer LBPMaßnahme mittels Sukzession.
- 19.09.2024 616 - Auf Grundlage einer Festlegung aus den regelmäßig stattfindenen Baubesprechungen soll das dass wiederverwendbare Alt-LST-Material von der Baustelle ZHL zum Anlagenverantwortlichen in Riesa zu verbringen, anstatt es dem Signalwerk Wuppertal zu speditieren. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung sollen die zurückgebauten und verwendbaren Materialien im Endzustand der Baustelle ZHL erneut eingebaut werden.
- 18.09.2024 644 - Aufgrund der Änderung der Richtlinie 804.5501 "Lärmschutzanlagen an Eisenbahnstrecken" zum 01.10.2023.
- 17.09.2024 643 -Der betrachtete Hinterfüllbereich ist nicht nur schmal, sondern auch tief. Im betrachteten Bereich kann eine Verdichtung eines Bodenmaterials nicht fachgerecht erfolgen. Als Ersatz für ein Bodenmaterial kommt daher nur ein Magerbeton in Frage, der mittels Verdichtung (Hochfrequenz-Innenrüttler) eingebaut werden muss. Die Änderung des Materials der Trennlage und die Abdeckung der Hinterfüllbereiches resultieren aus Änderungen im Zuge Erstellung/Freigabe der Ausführungsplanung.
- 16.09.2024 678 - Durch eine dauerhafte Verschmutzung der Ankerbolzen mit metallhaltigen Stäuben (Bremsstaub, Schleifstaub Schienenschleifen, Fahrdrahtabrieb), Vogelkot und ähnlichen Stoffen wird die korrosionsschützende Cromoxidschicht des Edelstahls schleichend unwirksam und es kommt in der Folge zu Korrosion an den Ankerbolzen und Muttern der Pfostenverankerung. Im Zuge der Zustandsfeststellung zu den Lärmschutzwänden bahnlinks wurde aufgrund dieser Tatsache eine Beschichtung der Ankerbolzen der Pfostenbefestigung mit einem Korrosionsschutzanstrich vom ALV gefordert.
- 13.09.2024 634 - Durch die Schaltgruppenanpassung und den Aufbau der Weichenverbindung im Abzweig Leckwitz ist es notwendig, in vg. Bereich neue OSE-Steuerkabel zu verlegen. Der AN ist bereits mit der Errichtung der OSE Anlage beauftragt. Eine Vergabe an Dritte würde zu Mehraufwand sowei zu Konflikten hinsichtlich der Gewährleistung führen.
- 12.09.2024 595 - Die Baufirma ist bereits mit der Errichtung des Verbaus im Bereich der EÜ FGU, der EÜ K8412n sowie der anschließenden Trogbauwerke beauftragt. Eine Beauftragung an Dritte würde zu Zusatzaufwand für zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie die Koordinierung zwischen AN und Dritten führen.
- 11.09.2024 098 - Die Notwendigkeit des Baubehelfs zur Absicherun des Kellergewölbes konnte trotz Sorgfallt erst im Zuge der Rammarbeiten festgestellt werden. Trotz deutlich unterschrittenen Grenzwerten der DIN 4150 konnten am Kellergewölbe unzulässige Bewegungen festgestellt weden, sodass einer Absicherung zwingend notwendig wird.
- 10.09.2024 655 - Der Anspruch leitet sich daraus ab, dass der übernommene Reptilienschutzzaun nicht in allen Punkten dem vertraglichen Inhalt gemäß den LV-Positionen 04.04.0050 und 04.04.0060 entspricht.
- 09.09.2024 475 - Die ARGE ist bereits mit den Bauleistungen zur Stützwand und den LSW beauftragt. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes, da im unmittelbaren Baufeld des AN. Eine Vergabe der o.g. Leistungen an Dritte würde zu einem erheblichen Mehraufwand aufgrund von Koordinierungsleistungen zwischen AN und Dritten und zu erhöhten BE-Kosten führen.
- 04.09.2024 006 - Um den Vertragstermin ZHL_003 – „Beginn der Umbauarbeiten Oberleitung Bf Weißig: 30.07.2020“ einhalten zu können. Zur Einhaltung der zeitlichen Zwänge ist eine Ausführung durch den AN notwendig. EIn Ausschreibung am Markt würde zu Verzögerung im Bauablauf führen.
- 03.09.2024 561 - Die Änderung der Anordnug der LSW im Bereich der Stw auf den Stw inkl. Integration der Oberleitugnsmaste erfordern die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung des Wirtschaftsweges, der Anpassung der Zugänge an KGA, die Herstellung der Mulden unter STW-Kopf.
- 02.09.2024 625 - Für das Gewässer Floßgraben im Bereich der Bahnhofstraße in Glaubitz müssen im Zuge der Realisierung der SÜ Floßkanal Neu- bzw. Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Der AN ist bereits mit der Erstellung der Planung für den Bereich Floßkanal beauftragt. Eine Vergabe an Dritte ist infolge von Zusammenhangsleistungen und Schwierigkeiten bei ABgrenzung der Aufgabenbereiche nicht möglich. Des Weiteren würden Mehrkosten infolge Koordination und Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten entstehen.
- 13.08.2024 523 - Die Notwendigkeit der Änderung der Schlüsselformen infolge bereits verwendeter Schlüsselformen konnte erst im Zuge der AP erkannt werden.
- 13.08.2024 122 - Es muss eine Anpassungen der Kartenausschnitte für betroffene Bereichen aufgrund Sichtbarmachung der 40 dB- und 55 dBIsophonen erfolgen. Es ergibt in Folge eine Vergrößerung des Modellierungsgebietes. Es erhöht sich der vertragliche Umfang des Modellierungsgebietes der Isophonenbereiche der Anlagen 5, 7 und 9 der Anlage 3.19.0003 „Voruntersuchung zu baubedingten Schallimmissionen aus 01/2017“ der AU. Im Ergebnis handelt es sich um Schwierigkeiten in der Bauausführung.
- 13.08.2024 682 - Die massigen Hinderenisse im Baugrund konnten trotz Sorgfallt erst im Zuge der Bauphase festgestellt werden.
- 13.08.2024 110 - Erhöhung der Anzahl der zu messende Gebäude von vertraglich 15 Stück auf 69 Stück potenziell gefährdeter Gebäude. Eine abschließende Beurteilung der zu überwachenden Gebäude ist erst nach beurteilung der Gebäudezustände zum Baustart und der abgeschlossenen Ausführungsplanung der Gründungen möglich.
- 13.08.2024 320 - Die Leistung für eine zusätzliche Zwischenbegehung an Gebäuden ist nicht im geschlossenen Vertrag enthalten, jedoch in diesem besonderen Fall zur Abwehr von Schadensersatzforderungen Dritter bzw. des Eigentümers notwendig. Es geht um eine ergänzende Beweissicherung, da das Gebäude nach erfolgter Erstbeweissicherung augenscheinlich umfassend unfachmännisch saniert wurde. Im Ergebnis handelt es sich um Schwierigkeiten in der Bauausführung.
- 13.08.2024 688 - Beim Einbringen der Rammrohre wurden die Grenzwerte für die erzeugten Schwindungen an den angrenzenden Gebäuden überschritten. Die vertraglich vereinbarte Gründungsmethode muss infolge des Baugrundes auf die Gründung mittels Schwerkraftfundeament geändert werden.Es handelt sich um Schwierigkeiten im Zuge der Bauausführung.
- 13.08.2024 671 - Die Notwendigkeit der Leistung konnte trotz Sorgfalt erst nach dem Bericht und darin enthaltenen Festlegungen der örtlichen Fremdüberwachung vom 17.04. und 18.04.2024 erkannt werden.
- 13.08.2024 321 - Seit März 2020 herrscht in ganz Europa eine epidemische Notlage durch das Coronavirus, die bei Vertragsabschluss in kleinster Weise berücksichtigt werden konnte, weil dies bis dato in der Dimension und globaler Wirksamkeit einmalig ist.
- 13.08.2024 636 - Die Andienug über den langen Ast des Dorfringes gemäß Planfeststellugsbeschlusses ist infolge der dort ansässigen PFerdekoppel inkl. der damit verbundenen parkenden Autos und der Besucher ist die Führung des BAustellenverkehrs über den langen Ast nicht möglich. Dies war infolge der Abstimmungen mit der Gemeinde erst im Zuge des Baufortschrittes erkennbar. Infolge des Baustellenverkehrs über den kurzen Ast des Dorfringes ist eine Befestigung notwendig.
- 12.08.2024 677_Gemäß Festlegung geotechnische Fremdüberwachung vom 05.06. und vom 17.05.2024. vor Ort.
- 12.08.2024 671_Die Baugrundproblematik konnte erst im Zuge der Ausführung festgestellt werden. Gemäß Festlegung geotechnische Fremdüberwachung vom 24.04.2024 vor Ort.
- 12.08.2024 665_Der Vertrag sieht als Einbauort für das betrachtete Leerrohr den Bereich der Trogwand vor. Hier wurde die Trogwand mit der Bodenplatte zur betrachteten EÜ im Zuge der Ausschreibung verwechselt. Auch wurde die benötigte Anzahl der Leerrohre nicht entsprechend ermittelt.
- 12.08.2024 659_Der Ausbau, der Transport und die Entsorgung der Komponenten der Ölheizungsanlagen ist im Bauvertrag nicht vereinbart, da im Zuge der LV-Erstellung der Eigentümer der Immobilie diese Leistung übernimmt. Der Rückbau wird im Rahmen des Projektes als Baufreiheitsmaßnahme ohnehin erforderlich. Die Ausführung erfolgt nunmehr nicht durch den Altbesitzer, sondern durch die in diesem Bereich tätige Baufirma.
- 16.07.2024 LÄ585: Die Berücksichtigung der Punkte aus dem Sicherheitsaudit des LASuV konnten erst nach Übergabe des Berichtes in der Ausfürhungsplanung der S88 im Beriech K8512n in Glaubitz beachtet werden.
- 16.07.2024 LÄ633: Um die Signalsicht auf das Signal 12P1 am Gleis 1 in Richtung Leipzig zu gewährleisten. // LÄ594: Die Beleuchtungsmaste im Bestand erreichen im Zuge des umgebauten Zustandes des Haltepunktes die gemäß Ril geforderte 6 m Lichtpunkthöhe nicht, da zu niedrig. // LÄ 629: Die Notwendigkeit des Transportes konnte erst nach der zusätzlichen Materialisierung der Kabeln zur Absicherung der IBN des Bz 2.1.0 und nach Abstimmung des Transportes der Restkabellängen zum Lagerplatz des ALV erkannt werden..
- 15.07.2024 LÄ635_ Die Oberleitung muss im Bereich Mast B77-6, Bf Weißig, Höhe GEA Gleis 4, temporär verschwenkt werden, um Arbeitsraum für die Großgeräte, u. a. ein Rammgerät für die vertraglich vorgesehenen Verbauarbeiten für den Durchlass 51 zu schaffen.
- 15.07.2024 LÄ651_ Die Änderungen für die Hebeanlagen sind gemäß den aktuellen Vorgaben durch die SachsenNetze GmbH und resultieren aus den Umständen im Zuge der Anschlussversorgung notwendig
- 10.07.2024 584 - Das Schachtbaubauwerk für die vereinbarte Hebeanlage steht solitär. Für das Schachtbaubauwerk ist als Gründungspolster eine Unterwassersohle vereinbart, jedoch kann die zum Schachtbauwerk erforderliche Baugrube nicht in offener Bauweise erstellt werden, da der Platzbedarf durch angrenzende Bebauung fehlt.
- 09.07.2024 LÄ445_ Der AN ist bereits mit der Errichtung der EWHA 1 im Bf Weißig inkl. Außenanlage und BSH bauftragt. Eine Vergabe an Dritte würde zu Schwierigkeiten im Bauablauf sowie bei der Gewährleistung führen.
- 19.06.2024 571, 631 - Die hier in Rede gestellten Leistungen konnten erst nach Änderung der Bauart der Weichen 14W7. 14W8 und 12W14 sowie des geänderten Sperrpausenzeitraums für Januar 2024 erkanntwerden. Die zusätzliche Montage der Weichenheizstäbe an der Weiche 12WA54 konnte erst nach Genehmigung der Sperrpausenänderungn im Januar 2024 erkannt werden.
- 09.01.2024 Erst mit der vertiefenden Ausführungsplanung wurde ersichtlich, dass das Signal bei km 72,472 mit der LSW 2 im Zuge Fortschreibung PT 1-Planung für den bauzeitlichen Zustand kollidiert. Dies konnte im Zuge der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht erkannt und deshalb auch nicht berücksichtigt werden.
- 05.01.2024 Aufgrund des anstehenden schwer rammbaren Baugrunds (durch die Baugrundnacherkundung festgestellt) war der, gemäß den Grundlagen des Entwurfs geplante Verbau, nicht wirtschaftlich und auch nicht unter Einhaltung der vorgegeben Sperrpausen ausführbar
- 05.01.2024 Es ist eine Ausführung mit einer getrennten Backenschienen- und Verschlussfachheizung in Verbindung mit einer Nachrüstung von Komponenten.
- 05.01.2024 Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung un der der Errichtung der Bahnsteige beauftragt. Eine Vergabe an Dritte würde zu erheblichen Mehraufwendung hinsichtlich Koordinierung und zusätzlicher Baustelleneinrichtung sowie zu Problemen hinsichtlich der Gewährleistung führen.
- 03.01.2024 Im Zuge der vertiefenden Planung und der weiterführenden Erkundung des Baugrundes konnten die vertraglich ausgeschriebenen Leistungen durch den anstehenden Felshorizont nicht wie geplant ausgeführt werden. Im Zuge der Variantenuntersuchung wurde die technologisch machbare und effektivste Methode gemeinsam festgelegt. Ein standsicherer Verbau ist zwingende Voraussetzung für die Herstellung des Duchlass 51 am km 77,195
- 14.12.2023 Es handelt sich um ergänzende Zuwegungen für Anlieger und Kleingärtner. Die vertragliche BE-Fläche genügt nicht den Anforderungen, dies als Ergebnis der Ausführungsplanung mit seinem vertieften Detaillierungsgrad.
- 14.12.2023 Es wurde mit der Lampe Lunux Quantus DYS 192 100 W geplant. Diese erhält im Zuge der fertiggestellten Planung keine Verlängerung der Bahnzulassung
- 14.12.2023 Die Parkplätze und die Servicetreppe sind Voraussetzung zur Umsetzung des Vertrages
- 14.12.2023 Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden beide Zufahrten ausgewiesen. Auf Grund der Beschaffenheit der Zufahrt im Bereich der Pferdekoppel (max. Fahrbreite von 3-4m, parkende Auto der Besucher/Nutzer Pferdekoppel,) kann die Zuführung nur über den kurzen Ast des Dorfrings erfolgen. Die Zufahrt über den Bereich der Pferdekoppel ist ungeeignet bzw. nicht nutzbar. Da dadurch aller Baustellenverkehr über den kurzen Ast erfolgen muss, ist eine befestigte Zufahrt (Asphaltierung) sinnvoll. Die Möglichkeit der Zuführung der Baustoffe, Maschinen, Geräte etc. über die Baustraße am Bahnhof Weißig kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese zur Errichtung des Durchlasses nur eingeschränkt zur Verfügung steht. In der Gesamtbetrachtung sind die Aufwendungen für die höherwertige Herstellung einer Baustraße berechtigt, da diese Umstände Planungsphase 3 und 4 noch nicht so detailliert bekannt waren. Letztendlich dient die Maßnahme auch zur Einhaltung der umweltfachlichen Belange in Bezug auf Lärm- und Staubschutz.
- 14.12.2023 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Schaffung der Baufreiheit bzw. als geänderte und zusätzliche Zuwegungen zu den BE-Flächen zwingend notwendig und überschreiten die vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Vergabe an Dritte ist infolge der Zusammhangsleistungen durch den AN nicht möglich.
- 14.12.2023 Erst mit der vertiefenden Ausführungsplanung wurde ersichtlich, dass das Signal bei km 72,472 mit der LSW 2 im Zuge Fortschreibung PT 1-Planung für den bauzeitlichen Zustand kollidiert. Dies konnte im Zuge der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht erkannt und deshalb auch nicht berücksichtigt werden.
- 16.11.2023 Die Verankerung der Ankerplatten ist mittels Schwerlastanker vorgesehen. Nach bauaufsichtlicher Zulassung sind diese kraftschlüssig zu untermörteln. Die Verankerung und die zugehörige Vermörtelung mit Unterstopfmörtel ist eine besondere Leistung nach VOB/C und daher analog vergleichbarer Verankerungen in Beton (siehe Geländerarbeiten) gesondert als LV Position zu beschreiben. Bsp. Pos. 11.07.0160 Verankerung mit Fußplatte und Verbundankern nach RZ A-GEL 14 bzw. 15, inkl. Hutmuttern, Erdungsanschlüssen und -verbindern, Unterfütterung mit schwindarmem Mörtel.
- 16.11.2023 AO 397 Die Bestands-Verteilung DB S&S ist aufgrund der getrennten Stromkreise für die Bahnsteige und dem hieraus resultierenden Mehrbedarf von Abgängen in eine Unterverteilung AVT 3 zu ändern. -Die vertraglich vereinbarten Leuchtstoffröhren sind aus wirtschaftlichen Gründen in LED-Technik auszuführen.
- 16.11.2023 AO 396 -Die Bestands-NSHV der DB S&S muss im Rahmen der Streckenerneuerung auf das Regelwerk EEA angepasst werden, da die Anlage dem Stand der Technik bzw. den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. -Gemäß technischer Mitteilung der DB S&S müssen Leuchtenzuleitungen einen Schutzleiter ( ... -J Kabel) mitführen und dieser ist im Leuchtenanschlusskasten isoliert aufzulegen.
- 16.11.2023 AO 403 Die ARGE ist bereits mit umfangreichen Bauleistungen im oben genannten Bauvorhaben beauftragt. Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten im Zeitplan ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes, da im unmittelbaren Baufeld des AN.
- 14.11.2023 Die fehlenden Geländer könnten von einem Dritten geliefert und montiert werden, jedoch ist der Leistungsumfang für 2 Treppengeländer, die zeitlich getrennt (mehrjährige Unterbrechung) montiert werden können, völlig unwirtschaftlich und es handelt sich im Weiteren um eine Kleinstleistung.
- 14.11.2023 Zur Umsetzung des Bauzustandes 2.2.0 gemäß der fortgeschriebenen PT1-Planung Erweiterung des ESTW-A Weißig sind die benannten Arbeiten notwendig. Die ARGE ist bereits mit umfangreichen Kabeltiefbauleistungen im oben genannten Bauvorhaben beauftragt. Aufgrund der vielfältigen technischen Abhängigkeiten bei der Verlegung der LST-Kabel ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Gewerke.
- 14.11.2023 Laut Ausschreibungsunterlage ist die Errichtung eines durchgängigen Rettungsweges nur am bahnrechten Gleis vorgesehen. Bahnlinks nur im Bereich km 75,8 – 77,2.Entsprechend der Bautechnologie und Sperrpausenplanung erfolgt erst der Umbau des bahnlinken Gleises und danach, nach der Zwischenzweigleisigkeit, der Umbau des bahnrechten Gleises. Während dieser Zeit des Umbaus ist somit kein Rettungsweg im Havariefall vorhanden. Diese Leistung ist zwingende Voraussetzung zur Sicherung von Leib und Leben der Reisenden und eine Forderung des Inbetriebnahmeverantwortlichen der DB AG.
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