Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft im Osterbrooksweg 32, 22869 Schenefeld
Stadt Schenefeld · Schenefeld · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Status
Vergeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
02.03.2026
Vergabe-Ergebnis
🏆 Vergabe in 1 Losalle vergeben
Los 1Vergeben
Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft im Osterbrooksweg 32, 22869 Schenefeld
🏆 Brandenburger Sicherheit & Service GmbH · Stahnsdorf
Auftragnehmer
Brandenburger Sicherheit & Service GmbH · Stahnsdorf
Eingegangene Angebote18
Zuschlagsdatum28.01.2026
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 18 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
24 Stunden Wach- und Sicherheitsdienst für die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Osterbrooksweg 32 in 22869 Schenefeld/Kreis Pinneberg mit zwei Personen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
KMU-Anteil der Bieter
18 von 18 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft im Osterbrooksweg 32, 22869 Schenefeld
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
· Vor 1 Woche
KI Gesucht werden umfassende Sicherheitsdienstleistungen für das Bezirksamt Altona, einschließlich Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang und Schließdienst an verschiedenen Standorten.
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Berlin
· Vor 1 Woche
KI Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Brandwachdiensten für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an verschiedenen Liegenschaften, insbesondere U-Bahnhöfen.
AusschreibungOffenes VerfahrenUnternehmensberatung und -dienstleistungen2.387.000 €
Historischer Durchschnitt aus 111.687 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen88%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Verteidigung & Sicherheit mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.742 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: