AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E27726387) · Abgerufen am 09.10.2026 04:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0cd86a3c-4b2e-4f8d-8b0c-99b382a2a55e/

Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle und Kita, Lübeck - Los Tiefgründung/Bohrpfahlarbeiten

Notice-ID: 0cd86a3c-4b2e-4f8d-8b0c-99b382a2a55e · Procedure-ID: 688cdb72-5223-4f4f-be7e-326527e30b3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission, Lübeck
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle und Kita, Lübeck ist eine Tiefgründung mit Vollverdrängungspfählen geplant. Das Grundstück befindet sich auf einem aufgefüllten Boden mit darunterliegenden Torfschichten. Die Bohrebene bildet eine bauseits hergestellte Schottertragschicht. Leistungen: - Ortbetonvollverdrängungspfähle unter Keller (ca. 16 m/Stck.) - 1.400 m - Ortbetonvollverdrängungspfähle unter Erdgeschoss (ca. 16 m/Stck.) - 3.170 m - Pfahlkopfe kappen - 290 Stck.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
02.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

ORG-0002 Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).