AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0cede93c-7176-4927-901a-2ddc3cb2a176) · Abgerufen am 18.08.2026 23:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0cede93c-7176-4927-901a-2ddc3cb2a176/

Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Schondorf a. Ammersee und des Zweckverbands Wasserversorgergruppe Ammersee-West

Notice-ID: 0cede93c-7176-4927-901a-2ddc3cb2a176 · Procedure-ID: 92080145-fd64-4907-902e-b0a7f5559aa1

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schondorf, Schondorf am Ammersee
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Lieferleistung: Los 1 Lieferung von ca. 264.000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Schondorf a. Ammersee. Los 2 Lieferung von ca. 459.500 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Stadtwerke Landsberg KU · Stadwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Vertragsabschluss
28.11.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).